Anläßlich des Spatenstiches für den Neubau des Gendameriepostens in Weiz, der heute um 15:00 Uhr stattfindet, sieht sich die ÖAR gezwungen, den Rechnungshof in dieser Causa einzuschalten.
Behinderte Menschen und ihre Interessenvertretungen haben in der Vergangenheit mehrmals scharfe Kritik am geplanten Neubau geübt. So weist der Eingang des Gendarmeriepostens acht Stufen auf. Damit werden Gesetze, die barrierefreie Zugänge bei Neubauten vorschreiben, ignoriert.
„Der jetzige Vorschlag, jene acht Stufen mittels eines Treppenliftes zu überwinden, ist inakzeptabel, kostenintensiv und entspricht keineswegs internationalen Standards“ so Dr. Klaus Voget, Präsident der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
„Bei einen Neubau muß der Eingangsbereich stufenlos erreichbar sein. Bei dem Neubau in Weiz ließe sich dieses durch eine Rampe verwirklichen. Ein Treppenlift hingegen kann nur eine Notlösung darstellen, auf die nur bei bestehender Bausubstanz zurückgegriffen wird.“
Obwohl die ÖAR alle zuständigen Behörden über diesen „Schildbürgerstreich“ in Kenntnis gesetzt und eine zeitgemäße Lösung eingefordert hat, hält das Innenministerium als oberste Behörde nach wie vor an der „Notlösung Treppenlift“ fest.
Aus diesem Grund sah sich die ÖAR gezwungen, den Rechnungshof in dieser Angelegenheit einzuschalten. In einer Sachverhaltsdarstellung belegt die ÖAR, daß die Planung eines Treppenliftens der Wirtschaftlichkeit widerspricht, indem neben den beachtlichen Kosten der Erstinvestition auch mit hohen Wartungs- und Reparaturkosten zu rechnen ist, die bei einem Bau einer Rampe nicht anfallen.