Neubestellung der Kommissionen und des Menschenrechtsbeirats

Volksanwaltschaft überreicht Ernennungsdekrete

Günther Kräuter Gertrude Brinek Peter Fichtenbauer
Volksanwaltschaft

Am 29. Juni 2018 bestellte das Kollegium der Volksanwaltschaft offiziell die neuen Leiterinnen, Leiter und Mitglieder der Kommissionen der Volksanwaltschaft sowie die neuen Mitglieder des Menschenrechtsbeirates.

Die Volksanwaltschaft ist seit dem 1. Juli 2012 für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig. Der verfassungsrechtliche Auftrag dazu basiert auf zwei bedeutenden Rechtsakten der Vereinten Nationen – einerseits dem UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und andererseits der UN-Behindertenrechtskonvention.

Um diese Aufgaben als Menschenrechtshaus der Republik umsetzen zu können, hat die Volksanwaltschaft sechs regionale Kommissionen eingerichtet, die uneingeschränkten Zutritt zu allen Einrichtungen haben, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, wie etwa Justizanstalten oder Pflegeheime.

Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus wird die Verwaltung als vollziehende Gewalt beobachtet, wenn unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt, etwa bei Abschiebungen, Demonstrationen und Polizeieinsätzen ausgeübt wird. Im Kern geht es darum, Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und abzustellen. Im Zuge des Festaktes wurde die Hälfte der Kommissionsleiter und -mitglieder neu bestellt.

„Die neuen Kommissionsleitungen sind die wesentlichen Träger und Säulen dieser so wichtigen Aufgabe“, erklärte die derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft Dr. Gertrude Brinek und gratulierte gemeinsam mit ihren Kollegen Dr. Peter Fichtenbauer und Dr. Günther Kräuter den neuen Mitgliedern zu ihrer Bestellung.

Das Kollegium der Volksanwaltschaft überreichte auch den neuen Mitgliedern des Menschenrechtsbeirates ihre Ernennungsdekrete. Der Menschenrechtsbeirat berät die Volksanwaltschaft in Fragen der Menschenrechte.

Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Bundesländer sowie der Zivilgesellschaft und unterstützt die Volksanwaltschaft bei der Festlegung von Prüfschwerpunkten, der Erstattung von Missstandsfeststellungen und von Empfehlungen sowie der Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards.

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Beirates werden von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Ministerien vorgeschlagen. Alle Mitglieder und Ersatzmitglieder werden von der Volksanwaltschaft bestellt. Dabei ist die Volksanwaltschaft an die Vorschläge der Bundesministerien gebunden. Laut Gesetz wählt die Volksanwaltschaft acht NGOs aus, die dann jeweils ein Mitglied und Ersatzmitglied nominieren.

Die Volksanwaltschaft hat die Zivilgesellschaft eingeladen, diese NGOs selbst auszuwählen. In einem transparenten Prozess wurden 16 neue Mitglieder vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde von der Volksanwaltschaft einhellig angenommen

Bei der Bestellung wurde besonderes Augenmerk auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter, ethnischer Gruppen und Menschen mit Behinderungen gelegt sowie auf eine unabhängige, interdisziplinäre und pluralistische Zusammensetzung der Mitglieder des Menschenrechtsbeirats geachtet.

Der Menschenrechtsbeirat wird von der Vorsitzenden Frau Ass.-Prof. DDr. Renate Kicker geleitet. Stellvertretender Vorsitzender ist Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

Ein Kommentar