Neubewertung der sonderpädagogischen Geschichte?

Wissenschaftliche Forschung widerlegt Geschichtskonstruktionen der Sonderpädagogik

Viel Zeit ist vergangen
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Dagmar Hänsel, ehemalige Professorin für Schulpädagogik an der Universität Bielefeld, hat aktuell eine auf umfangreicher Quellenforschung basierende, inhaltlich hochbrisante Arbeit unter dem Titel „Sonderschullehrerausbildung im Nationalsozialismus“ veröffentlicht. (Literatur: Hänsel, D.: Sonderschulausbildung im Nationalsozialismus. Bad Heilbrunn 2014)

Sie liefert damit die gesicherte wissenschaftliche Grundlage für eine Neubewertung sowohl der sonderpädagogischen Geschichte als auch der Geschichtsschreibung durch die Sonderpädagogik. Daraus lassen sich auch für die Gegenwart unabweisbare bildungspolitische Fragen zur Rolle der Sonderpädagogik ableiten.

Aufklärung versus Vertuschung und Mythenbildung

In ihrer jüngsten Buchveröffentlichung konfrontiert Dagmar Hänsel ihre Leser mit der unverfälschten Geschichte der Sonderpädagogik in Deutschland, für die der Hilfsschulverband prägend war. Die Wissenschaftlerin zeichnet ein konturenscharfes und gleichzeitig detailliertes Bild von den sonderpädagogischen Vorstellungen und Forderungen des Verbands, der sich – mit der Hilfsschule und der Hilfsschulpädagogik im Zentrum – immer auch als Akteur für eine übergreifende Heil- und Sonderpädagogik verstand.

Dabei wird eine bruchlose Entwicklungslinie der Sonderpädagogik von ihren Anfängen am Ausgang des 19. Jahrhunderts in die Zeit der Weimarer Republik hinein sowie während und nach der Zeit des Nationalsozialismus sichtbar, die Zusammenhänge bis in die Gegenwart aufweist. Mithilfe einer beeindruckenden Recherche, einer sorgfältigen Sichtung und wissenschaftlichen Auswertung von unveröffentlichten und veröffentlichten Dokumenten ist es Hänsel gelungen, die sonderpädagogischen „Kontinuitäten“ freizulegen und mit aussagekräftigen Zitaten überzeugend und anschaulich zu untermauern.

Ihr besonderes Augenmerk gilt durchgängig der Sonderschullehrerausbildung. Daran kann sie zeigen, wie durch kontinuierliche, zielstrebige Bemühungen des Verbands etappenweise Fortschritte auf dem Weg zu einer grundständigen wissenschaftlichen Ausbildung für Sonderpädagogen an Universitäten gemacht wurden, bis dieses Ziel ab den 1960er Jahren in den Bundesländern erreicht wurde. Für ein Verbot der Hilfsschullehrerausbildung unter der NS-Herrschaft, wie die sonderpädagogische Geschichtsschreibung behauptet, gibt es keine Belege.

Hänsel kann im Gegenteil den Nachweis erbringen, dass man im Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung von der Notwendigkeit der Hilfsschule überzeugt war, ihre Zukunft auch nicht durch die Umsetzung des „Erbgesundheitsgesetzes“ in Frage stellte und tatkräftig an dem Ausbau der Ausbildungsgänge im Kontext des Entwurfs zur „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hilfsschullehrer“ arbeitete.

Die sonderpädagogische Geschichtsschreibung über die Rolle der Hilfsschule im Nationalsozialismus, deren Wahrheitsgehalt führende Vertreter der sonderpädagogischen Disziplin selbst in unserer Zeit nicht in Frage stellen, wird von Hänsel als Mythenbildung zur Vertuschung der tatsächlichen Verhältnisse entlarvt. Bis heute verbreitet die Sonderpädagogik, das Naziregime habe die Hilfsschule und die Sonderpädagogik diskriminiert, an der Zerschlagung des Hilfsschulwesens gearbeitet und die Ausbildungslehrgänge für Hilfsschullehrer verboten. Fast 70 Jahre nach dem Ende der Naziherrschaft ist die Sonderpädagogik noch immer nicht in der Lage, für lücken- und schonungslose Selbstaufklärung zu sorgen.

Im besten Einvernehmen mit der nationalsozialistischen Rassenpolitik

„Ich bin der Überzeugung, dass eine sinnvolle Durchführung des Gesetzes ‚Zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‘ ohne weitgehende zielbewusste Mitarbeit aller Gruppen der Heilerzieher gar nicht möglich ist, und habe darum wiederholt die Einrichtung einer eigenen Fachschaft für Heilerziehung (Sonderschulen) beantragt.“ Dieses Zitat hat Hänsel einem Brief entnommen, den der Hilfsschulrektor Martin Breitenbarth an den Reichswalter des Nationalsozialistischen Lehrerbunds (NSLB) 1933 schrieb. Breitenbarth war vom Hilfsschulverband offiziell mit der Überführung des Verbands in den NSLB unmittelbar nach der Machtergreifung Hitlers beauftragt worden.

Dieses Zitat lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass der Hilfsschulverband gewillt war, sich vorbehaltlos in den Dienst der nationalsozialistischen Rassenpolitik zu stellen. Und es wird auch deutlich, dass sich an dieses Angebot Erwartungen im Sinne eines Gebens und Nehmens knüpften.

Hänsel belegt mit Hilfe auch bisher unveröffentlichter Quellen die Übereinstimmung des Verbands mit der NS-Politik und die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem System und seinen zuständigen Organen. Sie weist nach, wie sich diese Zusammenarbeit auf der Reichsebene und auf regionaler Ebene vollzog und für den Hilfsschulverband positiv auswirkte. Als Fazit von Hänsels Untersuchung ist festzuhalten: Der Hilfsschulverband war kein willfähriger Helfer des NS-Regimes, der willen- und gedankenlos mitmachte. Er wurde auch nicht durch Druck zum Mitmachen gezwungen, sondern war aktiver Unterstützer und Profiteur der NS-Politik.

Der Hilfsschulverband gab seine ungeteilte Zustimmung zu der rassenhygienischen Politik der Nationalsozialisten und kommunizierte seine Positionen verbandsöffentlich. In Denkschriften der „Reichsfachschaft Sonderschulen“ wurde die besondere Aufgabe und Unentbehrlichkeit der Hilfsschule als „bestes Sammelbecken“ für die wirkungsvolle Umsetzung der Rassenpolitik herausgestellt.

Der Verband machte Verbesserungsvorschläge für die Durchführung des „Erbgesundheitsgesetzes“ von 1933. Er unterstützte das „Reichsschulpflichtgesetz“ von 1938, mit dem der Besuch der Hilfsschule und anderer Sonderschulen für „Kinder, die wegen geistiger Schwäche oder wegen körperlicher Mängel der Volksschule nicht oder nicht mit genügendem Erfolg zu folgen vermögen“ reichsweit gesetzlich verpflichtend gemacht wurde. Er beeinflusste, über enge persönliche Kontakte zu Referenten im zuständigen Reichsministerium, Erlasse und Anordnungen entscheidend. Dazu gehörte der Erlass „Personalbogen für Hilfsschüler“ von 1940, der die reichsweite Vereinheitlichung der Auslese aus der Volksschule in die Hilfsschule vorsah. Dazu gehörte auch der Runderlass von 1942 zur „Überweisung von Kindern an die Hilfsschulen, Sehschwachen-, Schwerhörigen-und Sprachheilschulen“.

Diese Anordnung sah eine reichseinheitliche Verschärfung der Selektion von Kindern aus der Volksschule in die Hilfsschule bzw. in die anderen Sonderschulen vor. Damit sollte, so die Erläuterung zum Erlass, der Ausbau des Hilfsschulwesens und anderer Sonderschulen auf kommunaler Ebene sowie der Ausbau von Ausbildungslehrgängen für die genannten Lehrergruppen vorangetrieben werden. Der Erlass der reichsweiten „Hilfsschulrichtlinien“ von 1942 sollte aus Sicht des Ministeriums sicherstellen, „dass die Arbeit an der Hilfsschule künftig im ganzen großdeutschen Reich in einheitlichem Geiste und einheitlicher Zielsetzung“ erfolgte.

Der 1941 erstellte Referentenentwurf einer „Ausbildungs-und Prüfungsordnung für Hilfsschullehrer“ trug nachweislich die Handschrift von Karl Tornow, Hauptschriftleiter des Fachschaftsorgans „Die deutsche Sonderschule“, Provinzialschulrat in Berlin und Berater des zuständigen Referenten im Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Neben der Vereinheitlichung der Hilfsschullehrerausbildung war vorgesehen, die Tätigkeit der Hilfsschullehrer an eine formelle wissenschaftliche Ausbildung zu binden.

„Damit war der entscheidende Schritt getan, um die Hilfsschullehrer aus der Berufsgruppe der Volksschullehrer herauszulösen und eine eigenständige sonderpädagogische Berufsgruppe zu etablieren“, stellt Hänsel heraus. Die Einrichtung entsprechender Ausbildungslehrgänge an ausgewählten Standorten scheiterte zwar, aber nicht an ideologischen Vorbehalten, wie Hänsel am Beispiel von Hamburg darlegen kann. Sie scheiterte an einem Mangel an Bewerbern, „der sich nicht zuletzt aus dem Volksschullehrermangel und der Einberufung der einschlägigen Jahrgänge durch die Wehrmacht erklärte“.

Rassenhygienische Begründung der Hilfsschulpädagogik als Wegbereiter

Die Hilfsschulpädagogik, die der 1898 gegründete „Verband der Hilfsschulen Deutschlands“ entwarf, beruhte ausschließlich auf rassenhygienischen Begründungen. Wie Hänsel zeigt, ging die Hilfsschulpädagogik nicht von der Bildsamkeit aller Menschen aus. Sie blieb somit hinter den Vorstellungen zurück, die die allgemeine Pädagogik schon entwickelt hatte. Sie unterteilte Menschen in Bildungsfähige, Noch-Bildungsfähige und Nicht-Bildungsfähige. Die Noch-Bildungsfähigen wurden als „schwachsinnig“ bezeichnet und galten zu einem großen Teil als „erbgeschädigt“.

Diese aus den Volksschulen zu selektieren und von den „gesunden“ Volksschülern ebenso abzutrennen wie von den „Blödsinnigen“, denen keine Bildung, sondern nur noch Pflege und Dressur in „Idiotenanstalten“ zustand, darin sah der Hilfsschulverband – neben der ökonomischen „Brauchbarmachung“ dieser Kinder für die Gesellschaft und der Entlastung der Volksschullehrer – die anspruchsvolle sonderpädagogische Kompetenz der Hilfsschullehrer in Abgrenzung zu den Volksschullehrern.

Die reale Armut der Hilfsschulkinder wurde ignoriert und die Armutsfolgen, unter denen sie litten, wurden pathologisiert. Auf dieser Basis begründete der Hilfsschulverband den Anspruch auf eine eigenständige Hilfsschule und die Forderung nach einer gesonderten Lehrerausbildung für Sonderpädagogen. Im Blick war dabei immer auch eine höhere Statusanerkennung und bessere Besoldung als die der Volksschullehrerschaft, aus denen sich die Hilfsschullehrer rekrutierten.

Die sonderpädagogische Geschichtsschreibung, die der Sonderpädagogik die Entdeckung der Bildsamkeit aller Kinder zuschreibt und in der Hilfsschulpädagogik die Verfechterin des Rechts auf Bildung auch für diejenigen sieht, die die Volksschule verstoßen hatte, wird durch Hänsel widerlegt.

Schließlich war es gerade der Hilfsschulverband, der gegen Proteste von Volksschullehrern und Eltern forderte, dass der Eintritt in die Hilfsschule nicht dem Elternwillen überlassen werden dürfe, sondern gesetzlich geregelt werden müsse. Im Nationalsozialismus wurde diese Verbandsforderung dann realisiert. Die Volkschulrektoren wurden verpflichtet, alle Kinder, die während der ersten drei Jahre in zweijährigen Rückstand zu geraten drohten, für die Überprüfung zur Hilfsschule zu melden. Abweichungen von dieser Regel mussten ausführlich begründet werden.

Das heil- und sonderpädagogische Ausbildungskonzept nahm in den 1920er Jahren Gestalt an. Es war fokussiert auf „die Besonderung der heilpädagogischen Ausbildung und damit ihre zeitliche, institutionelle und inhaltliche Trennung von der allgemeinen Lehrerausbildung und auf die Eingliederung der Heil- und Sonderpädagogik in die Universität“, wie Hänsel zeigen kann. Ungeachtet der eindeutig rassenhygienischen Bezüge in der Ausbildungskonzeption wird diese Zeit vor dem Nationalsozialismus auch heute noch von renommierten Vertretern der sonderpädagogischen Disziplin als „Hochblüte“ der Sonderpädagogik gefeiert. In der Begründung der Hochschultauglichkeit der Heilpädagogik sei ein „Durchbruch“ für die sonderpädagogische Lehrerausbildung erzielt worden.

„Kontinuitäten“ nach 1945

In Hamburg trat die „Prüfungsordnung“ zusammen mit der „Ausbildungsordnung für das Lehramt an Hilfsschulen“ am 14. April 1948 in Kraft. Hänsel hat diese Ordnungen mit dem Entwurf der reichsweiten „Ausbildungs-und Prüfungsordnung für Hilfsschullehrer“ von 1941 verglichen und unverkennbare Übereinstimmungen festgestellt. Zwar waren die unmittelbaren Bezüge auf die nationalsozialistische Rassenideologie und die bevölkerungspolitischen Maßnahmen entfallen, aber die Diagnostik von „Anomalien“ und „Schwachsinn“ stand weiterhin im Zentrum der sonderpädagogischen Ausbildung.

Die im Nationalsozialismus vorgenommene Erweiterung des Inhaltskatalogs veränderte das sonderpädagogische Ausbildungskonzept nicht grundsätzlich, „so dass die im Nationalsozialismus neu hinzugekommenen Inhalte nach der NS-Zeit wie eine Schlangenhaut abgestreift werden konnten“, betont Hänsel.

Auch die „Prüfungsordnung für das Lehramt an Hilfsschulen“, die in Niedersachsen am 28. Februar 1950 erlassen wurde, zeigte große Übereinstimmung mit den Vorgaben im Nationalsozialismus, wie Hänsel herausstellt. „Vertraut sein mit der Eigenart des kindlichen Schwachsinns“, war darin als eine Anforderung an die Bewerber für das Lehramt an Hilfsschulen formuliert worden.

In Hannover gelang es erstmals, ein selbständiges, von der allgemeinen Pädagogik losgelöstes heilpädagogisches Institut an einer Pädagogischen Hochschule einzurichten und damit eine Professur für Heilpädagogik zu begründen. „Auch wenn das heilpädagogische Institut an der Pädagogischen Hochschule gegenüber einem heilpädagogischen Institut an der Universität für den Verband zweite Wahl war, erwies es sich doch für die Entwicklung als zukunftsträchtiges Modell und das heilpädagogische Institut in Hannover als Muster für die heilpädagogischen Institute, die in der Folgezeit in den verschiedenen Ländern der Bundesrepublik entstanden“, urteilt Hänsel.

Die Bedeutung der personellen Kontinuitäten kann Hänsel u.a. an der Ausrichtung des 1949 neu gegründeten „Verbands Deutscher Hilfsschulen“ aufzeigen. Gustav Lesemann, vormals Vorsitzender des „Verbands der Hilfsschulen Deutschlands“, wurde Schriftführer des neuen Verbandsorgans „Heilpädagogische Blätter“, die nur wenig später in „Zeitschrift für Heilpädagogik“ umbenannt wurden. Er sorgte aktiv für die Verbreitung der Lesart, wonach die heilpädagogische Idee im Nationalsozialismus niedergehalten und die Hilfsschule diskriminiert worden war.

Nur dem deutschen Hilfsschullehrer und seinem „unerschütterlichen Glauben und seiner idealen Berufsauffassung“, so der Verbandsvorsitzende, Paul Dohrmann, sei es zu verdanken, „dass die Hilfsschule nicht ins Bedeutungslose absank“. Dem Nationalsozialismus wurde die Idee der Heilerziehung gegenübergestellt, die „aus christlicher Nächstenliebe und der Verpflichtung für die Schwachen unseres Volkes“ entstanden war. Es sei „eine Pflicht, der Hilfsschule gegenüber eine wiedergutmachende Haltung einzunehmen und das nachzuholen, was in den hinter uns liegenden 16 Jahren versäumt worden“ sei.

Mit konkreten Hinweisen auf die Positionierungen von Ulrich Bleidick und Sieglind Ellger-Rüttgardt zur Geschichte der Sonderpädagogik im Nationalsozialismus verweist Hänsel auf die ungebrochene „Kontinuität“ der sonderpädagogischen Geschichtsschreibung bis heute.

Zusammenhänge und Fragen

Anstelle von konkreten Forderungen ihrerseits gibt uns die Wissenschaftlerin in dem letzten Abschnitt ihres Buches unter dem Titel „Zusammenhänge“ eher einiges zum Nachdenken auf. Rückblickend fasst sie noch einmal die Gewinne für die Sonderpädagogik unter den ideologischen Vorgaben des Nationalsozialismus zusammen, um dann den Blick auf die Gegenwart zu lenken, die bildungspolitisch durch die Inklusion bestimmt wird.

Sollte es uns nachdenklich machen, dass die Sonderpädagogik – zwar unter völlig anderen politischen Vorzeichen – heute wieder eine bedeutende Rolle im bildungspolitischen Geschehen einnimmt? Damals wuchs unter dem Nationalsozialismus mit dem Gesetz „Zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ die Bedeutung der Hilfsschullehrer, während heute die Bedeutung der Sonderpädagogen mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schulen zunimmt.

Mit dem Bedeutungszuwachs wuchs unter der politischen Vorgabe der verschärften Selektion mit Hilfe der Hilfsschullehrer auch die Zahl der „schwachsinnigen“ Hilfsschulkinder, heute steigt mit Hilfe der Sonderpädagogen unter der politischen Vorgabe der Inklusion die Zahl der Kinder mit Lern- und Entwicklungsproblemen, die von der Sonderpädagogik als „behindert“ behauptet werden.

Was zeichnet die Sonderpädagogik heute als eigenständige Wissenschaftsdisziplin aus? Worin besteht ihre sonderpädagogische Kompetenz, die heute für unverzichtbar gehalten wird und die die Politik dazu veranlasst, die Sonderschullehrerbildung massiv auszubauen?

Gibt nicht die Sonderpädagogik heute wie die Hilfsschulpädagogik damals vor, die „besonderen“ Kinder mit ihrer Diagnostik trennscharf von den „anderen“ identifizieren zu können, um sich mit ihrer Zuständigkeit für diese Kinder den allgemeinen Pädagogen als Entlastung anzubieten? Werden nicht damals wie heute die diagnostizierten, wenn auch mit einer unterschiedlichen Terminologie bezeichneten Kinder stigmatisiert und sind es nicht damals wie heute fast ausschließlich Kinder in Armut, für die die Sonderpädagogik ihre Zuständigkeit reklamiert?

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2 Kommentare

  • Danke für diese Entheimlichungen. Die ungebrochenen Kontinuitäten wollen ans Licht (auch in allen anderen Bereichen der Besonderung behinderter Menschen)!