Welche Änderungen im Arbeitsbereich könnten die nächsten Monate bringen. In einer Freak-Radio Sendung kündigen SPÖ und ÖVP Maßnahmen an.
Konkret wollte Freak-Radio Redakteur Gerhard Wagner von SPÖ-Behindertensprecherin Mag. Christine Lapp wissen, wie sie zum erhöhten Kündigungsschutz von behinderten Menschen steht und welche Konzepte im Bereich Arbeit angedacht werden.
Sie sprach sich klar gegen eine Lockerung aus. „Meiner Meinung nach ist das nur ein Verdrängungswettbewerb“, so die Abgeordnete.
Der ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg erhofft neue Modelle beim Kündigungsschutz. „Hier wollen wir ein neues Modell versuchen, nämlich eine Agentur, die behinderte Menschen beschäftigt und später auch weiter verleiht an Betriebe, damit Betriebe keine Angst haben, wenn sie den Behinderten nicht mehr benötigen, dass sie ihn nicht mehr loswerden“, kündigt er an.
Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Die bedarfsorienterte Mindestsicherung – eine Art Vereinheitlichung der Sozialhilfe – wurde mehrfach in den Medien angekündigt. Wenn behinderte Menschen, die nicht arbeiten können, aus der Mindestsicherung herausfallen, würde das das System ad absurdum führen, kritisiert Mag. Dorothea Brozek (WAG).
Bedarfsorientierte Mindestsicherung könne auch behinderten Menschen helfen, sich aktiv im Arbeitsbereich einzubringen, hofft Lapp. „Wir werden sehen, wie das sich das entwickelt. Wenn nicht, dann denke ich mir schon, dass es Änderungen geben muss im Bereich des ASVG“, so die Abgeordnete.
Grundlegende Änderungen möchte sie bei der Ausgleichstaxe anregen. Eine Prämie bei Übererfüllung der Einstellungspflicht möchte die Abgeordnete Lapp wieder einführen. Der Gesetzgeber hatte so eine Prämie vor Jahren abgeschafft, weil er keine Impulse in der Maßnahme sah und dies nur zu „Mitnahmeeffekten“ führte. Also Unternehmen diese Prämie kassierten, aber nicht deswegen ihre Handlungsweise änderten.
Lapp möchte auch eine Änderung der Höhe der Ausgleichstaxe, je weiter Unternehmen von der Beschäftigungspflicht entfernt sind. So ein System hat die Bundesrepublik im Sozialgesetzbuch IX (§ 77 Ausgleichsabgabe) vor Jahren eingeführt. Je weiter das Unternehmen von Erfüllung der Beschäftigungspflicht entfernt ist, umso teurer wird es.