Neue Bestimmungen zur Beschäftigung behinderter Menschen

Steuermärkischer Behindertenanwalt Siegfried Suppan vorsichtig optimistisch

Siegfried Suppan
Suppan, Mag. Siegfried

Nachdem bei der Vorlage des Begutachtungsentwurfes zur Novelle des Stmk. Behindertengesetzes noch Einsparungsziele und die Trennung von so genannten arbeits- und nicht arbeitsfähigen Personen im Vordergrund standen, wird nunmehr seitens der zuständigen Landes- und Bundespolitik betont, die Unterstützungsleistungen vermehrt auf die individuellen Potenziale und Bedarfslagen abstimmen zu wollen.

Damit sollen auch mehr behinderte Menschen die Chance erhalten, am allgemeinen Arbeitsmarkt teilzunehmen und die Beschäftigung in Einrichtungen der Behindertenhilfe passgenauer ausgestaltet werden.

„Die grundsätzlich stärkere Ausrichtung auf eine möglichst weitgehende Inklusion behinderter Menschen am Arbeitsmarkt ist zu begrüßen, muss aber jedenfalls auch mit entsprechenden finanziellen und inhaltlichen Begleitmaßnahmen ausgestattet werden“, zeigt sich Behindertenanwalt Siegfried Suppan vorsichtig optimistisch über die heute bekannt gewordenen Neuerungen.

Er fordert daher auch eine rasche Novellierung der Leistungs- und Entgeltverordnung, um die dort festgeschriebenen und für die Praxis wesentlichen Bestimmungen, den angekündigten Zielen entsprechend anzupassen.

Skeptisch zeigt er sich hinsichtlich der Übernahme der bisher vom Land erbrachten Zuschüsse durch den Bund, wie beispielsweise bei den Lohnkosten.

„Da die Bundesregelungen, anders als das Stmk. Behindertengesetz, hier keine Rechtsansprüche vorsehen, wird man großes Augenmerk darauf legen müssen, dass es zu keinen Verschlechterungen kommt“, so Suppan, der darauf hinweist, dass die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung nachhaltig besonders hoch ist.

Er begrüßt das Bekenntnis, von der klassischen Beschäftigung in Tageswerkstätten abgehen zu wollen und die Deinstitutionalisierung in diesem Bereich zu forcieren.

„Die nur mit einem geringen Taschengeld honorierte und nicht sozialversicherte Arbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe ist eine diskriminierende Form der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, die längst beseitigt gehört“, fordert Suppan die Verantwortlichen neuerlich auf, diese Novelle auch zum Anlass zu nehmen, diesen gravierenden Missstand zu beseitigen.

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