Neue Bestimmungen

Wie angekündigt gelten bei den Wiener Linien seit Anfang Mai 2001 neue Beförderungsbedingungen, welche in den U-Bahnstationen ausgehängt sind.

Wiener Linien
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Dort heißt es nun: „Fahrgäste im Rollstuhl: Der technische Fortschritt ermöglicht RollstuhlfahrerInnen die Mitfahrt in den U-Bahn-Linien U1, U2, U3 und U4, in allen Niederflurbussen und Niederflurstraßenbahngarnituren. Aus Sicherheitsgründen ist in der U6 die Begleitung durch eine erwachsene Person verpflichtend.“

Es ist natürlich zu hinterfragen, ob es wirklich „der technische Fortschritt“ oder ein Knoten im Kopf der Verantwortlichen war, da die U1, U2 usw. teilweise schon viele Jahre verkehren und erst JETZT die Beförderungsbedingungen geändert wurden. Daß bei der U6 weiterhin eine Begleitperson verpflichtend ist, soll angeblich am Verkehrsministerum liegen.

Weiters heißt es „Hunde dürfen nur mit angelegtem bisssicheren Maulkörben mitgenommen werden“. Die ebenfalls seit Anfang Mai geltende Ausnahmebestimmung für Blindenführhunde wird leider nicht erwähnt.

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