Neue Bundesbehindertenanwältin: Behindertenrat gratuliert Christine Steger

Bisherige Monitoringausschuss-Vorsitzende wurde zur Behindertenanwältin für Österreich bestellt

Österreichischer Behindertenrat
Österreichischer Behindertenrat

Am 11. März 2023 ernannte Sozialminister Johannes Rauch Mag. Christine Steger für eine Amtszeit von vier Jahren zur neuen Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen in Österreich.

Die erfahrene Expertin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde aus 19 Bewerber*innen für die Position der Bundesbehindertenanwältin ausgewählt. Die Hauptaufgabe der Behindertenanwältin ist die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen in Österreich.

Die 43-jährige Leiterin der Abteilung Familiy, Gender, Disability & Diversity an der Universität Salzburg übte bislang die Funktion der Vorsitzenden des unabhängigen Monitoringausschusses zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen aus.

„Ich gratuliere Christine Steger herzlich zur Ernennung als Behindertenanwältin und freue mich auf die Zusammenarbeit. Dass diese wichtige Position erstmals von einer Frau bekleidet wird, ist bemerkenswert und zukunftsweisend“, so Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.

Johannes Rauch bei Dekretverleihung an Christine Steger
Sozialministerium / Udo Mittelberger
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich