41. Woche 2026 – Austellung „Rechte statt Almosen!“
Die Ausstellung „Rechte statt Almosen“ zeigt 100 Jahre Behindertenbewegung in Österreich zeigt und die Bemühungen für Rechte und gesellschaftliche Teilhabe …
Nach jahrelangen Verhandlungen hat der EU-Rat am 13. Juli 2026 überarbeiteten Fluggastrechten zugestimmt. Für Reisende mit Behinderungen bringt dies einige wichtige Fortschritte, doch zentrale Forderungen der Behindertenbewegung bleiben unerfüllt.
Wie der Österreichische Behindertenrat berichtet, betreffen die Neuerungen die EU-Verordnungen zu Ausgleichsleistungen und zur Haftung von Fluggesellschaften.
Das sind die wichtigsten Verbesserungen:
Trotz dieser positiven Schritte kritisiert das Europäische Behindertenforum (EDF), dass wesentliche Punkte nicht übernommen wurden. So fehlt weiterhin ein absolutes Verbot, Menschen aufgrund ihrer Behinderung die Beförderung zu verweigern.
Auch spontanes Reisen ohne verpflichtende Vorabgenehmigung sowie eine EU-weite, einheitliche Anerkennung von Assistenzhunden wurden nicht umgesetzt.
Die aktualisierten Vorschriften treten 12 Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Weitere Details und Hintergründe finden Sie im ausführlichen Bericht von Victoria Biber auf der Homepage des Österreichischen Behindertenrates.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Die Ausstellung „Rechte statt Almosen“ zeigt 100 Jahre Behindertenbewegung in Österreich zeigt und die Bemühungen für Rechte und gesellschaftliche Teilhabe …
Ingrid Gottstein ,
29.09.2026, 10:08Welche Definition steht hinter Person mit Behinderung?
Gibt es bestimmte Krankheitsbilder? Jedes Land hat eigene GdBs und Merkzeichen. Wie muss man die Behinderung nachweisen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Markus Ladstätter BIZEPS
29.09.2026, 10:11Hallo Ingrid!
Das wird so definiert, muss aber nicht nachgewiesen werden:
„Behinderter Mensch“ oder „Person mit eingeschränkter Mobilität“ ist eine Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.