Neue EU-Fluggastrechte: Verbesserungen, aber weiterhin offene Baustellen für Menschen mit Behinderungen

Nach jahrelangen Verhandlungen hat der EU-Rat am 13. Juli 2026 überarbeiteten Fluggastrechten zugestimmt. Für Reisende mit Behinderungen bringt dies einige wichtige Fortschritte, doch zentrale Forderungen der Behindertenbewegung bleiben unerfüllt.

Fluglinie Ryanair
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Wie der Österreichische Behindertenrat berichtet, betreffen die Neuerungen die EU-Verordnungen zu Ausgleichsleistungen und zur Haftung von Fluggesellschaften.

Das sind die wichtigsten Verbesserungen:

  • Hilfsmittel & Assistenzhunde: Fluggesellschaften müssen künftig die vollen Kosten für verlorene oder beschädigte Hilfsmittel übernehmen und unverzüglich für eine geeignete Ersatzlösung sorgen. Auch für verletzte Assistenzhunde ist nun eine Entschädigung vorgesehen.
  • Begleitpersonen: Spätestens beim Check-in muss garantiert werden, dass eine Begleitperson kostenlos direkt neben der Person mit Behinderung sitzen kann.
  • Barrierefreiheit: Sämtliche Passagierinformationen, Buchungsdetails und Beschwerdewege müssen künftig transparent und barrierefrei bereitgestellt werden.

Wichtige Forderungen ignoriert

Trotz dieser positiven Schritte kritisiert das Europäische Behindertenforum (EDF), dass wesentliche Punkte nicht übernommen wurden. So fehlt weiterhin ein absolutes Verbot, Menschen aufgrund ihrer Behinderung die Beförderung zu verweigern.

Auch spontanes Reisen ohne verpflichtende Vorabgenehmigung sowie eine EU-weite, einheitliche Anerkennung von Assistenzhunden wurden nicht umgesetzt.

Die aktualisierten Vorschriften treten 12 Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Weitere Details und Hintergründe finden Sie im ausführlichen Bericht von Victoria Biber auf der Homepage des Österreichischen Behindertenrates.

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  • Ingrid Gottstein , Antworten

    29.09.2026, 10:08

    Welche Definition steht hinter Person mit Behinderung?
    Gibt es bestimmte Krankheitsbilder? Jedes Land hat eigene GdBs und Merkzeichen. Wie muss man die Behinderung nachweisen?
    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    • Markus Ladstätter BIZEPS

      29.09.2026, 10:11

      Hallo Ingrid!

      Das wird so definiert, muss aber nicht nachgewiesen werden:

      „Behinderter Mensch“ oder „Person mit eingeschränkter Mobilität“ ist eine Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.

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