Neue Familienleistungen

Am 1. Jänner 2000 ist der zweite Teil des sogenannten "Familienpaketes" mit folgenden Neuerungen in Kraft getreten:

Die Familienbeihilfe neu mit Alters- und Mehrkinderstaffel:

Alter 0 bis 10 10 bis 19 19 bis 26
1. Kind 1.450,– 1.700,– 2.000,–
2. Kind 1.625,– 1.875,– 2.175,–
ab 3. Kind 1.800,– 2.050,– 2.350,–

Für erheblich behinderte Kinder gibt es einen Zuschlag von S 1.800,– monatlich. Für dauernd erwerbsunfähige Personen gilt – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – keine Altersgrenze.

Kinderabsetzbetrag
Der Kinderabsetzbetrag beträgt seit heuer 700 Schilling pro Kind und Monat – unabhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder.

Mehrkindzuschlag
Ab 1. Jänner 2000 beträgt der Mehrkindzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind monatlich 400 Schilling. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Kalenderjahr, das vor dem Jahr liegt, für das der Antrag gestellt wird, eine bestimmte Höhe nicht überschritten hat (im Jahr 1999 sind das S 511.200,–). Der Mehrkindzuschlag ist für jedes Kalenderjahr gesondert beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der (Arbeitnehmer-) Veranlagung zu beantragen.

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