Neue Förderrichtlinie für Inklusion im Kindergarten vorgestellt

Es handelt sich dabei um eine Initiative zur Gewährleistung der bestmöglichen Bildung und Teilhabe von Kindern mit erhöhtem und wesentlich erhöhtem Betreuungsbedarf in "Regelgruppen“.

Christoph Wiederkehr
PID / Markus Wache

Der vor einigen Wochen von Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr präsentierten Gesetzesnovelle zur Inklusion im Elementarbereich, die einstimmig im Wiener Landtag beschlossen wurde und mit 22. Oktober 2024 in Kraft trat, wurde nun eine entsprechende Förderrichtlinie zur Förderung von Inklusion zur Seite gestellt.

Mit diesem Gesetz wurde die Betreuung von Kindern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen mit einer Diagnose nach ICD10 oder ICD 11 in Kindergärten, Kindergruppen und bei Tageseltern geregelt, damit auch abseits von speziellen Gruppen (Integrationsgruppen, Heilpädagogischen Gruppen) Bildungs- und Betreuungsplätze angeboten werden können.

Da diese Einrichtungen nicht über die personellen und fachlichen Anforderungen von Integrationsgruppen bzw. Heilpädagogischen Gruppen verfügen, wurde mit der gesetzlichen Änderung auch die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung geschaffen, um Unterstützungsmaßnahmen dem individuellen Bedarf entsprechend umsetzen zu können.

Damit soll es für private Kindergärten, Kindergruppen und Tageseltern leichter möglich werden, Kinder mit Behinderung und chronischen Erkrankungen betreuen und fördern zu können.

Die Förderrichtlinie wurde nun im zuständigen Gemeinderatsausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Transparenz beschlossen. 

Mit dieser Maßnahme soll allen Kindern elementare Bildung gleichermaßen offenstehen. Gleichzeitig soll die Anzahl an zur Verfügung stehenden Inklusionsplätzen in Regelgruppen erhöht werden. Die Maßnahme trägt so insgesamt zur Verbesserung der Betreuungsqualität bei und wirkt sich so positiv auf die frühkindliche Bildung aus.

Die Auszahlung der Fördermittel orientiert sich am Betreuungsbeitrag des Modells „beitragsfreier Kindergarten“ und wird somit auch für basisgeförderte Einrichtungen und Tageseltern sowie Tageselternvereine gelten. Die Trägerorganisation muss gemäß dem Gesetz bei der zuständigen Behörde (Stadt Wien – Kinder- und Jugendhilfe) die Betreuung des Kindes/der Kinder melden.

Ein individueller Entwicklungs-  und Teilhabeplan mit entsprechenden Maßnahmen und ein Inklusionskonzept für die Gruppe bilden die Grundlage der Betreuung und dessen Eignung und Einhaltung wird durch die zuständige Behörde geprüft. 

Die Stadt Wien legt hiermit einen wichtigen Meilenstein hin zu einer inklusiven Stadtgesellschaft, in der Kinder mit und ohne Behinderungen von Anfang an miteinander lernen.

Dazu Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS):

Mir ist sehr wichtig, dass alle Wiener Kinder die gleichen Bildungschancen in unserer Stadt vorfinden.

Mit der vorgestellten Gesetzesnovelle und der zugehörigen Förderrichtlinie stellen wir sicher, dass Kinder mit erhöhtem Förderbedarf bereits im Kindergarten bestmöglich integriert werden können, denn das Miteinanderlernen fördert alle Wiener Kinder gleichsam, und das wollen wir mit dieser Gesetzesnovelle sicherstellen!

“Mein Wien ist eine Stadt, in der jedes Kind den Zugang zu bestmöglicher Bildung erhält. Gleichzeitig ist gelebte Inklusion schon im Kindesalter die Voraussetzung für echtes Miteinander in unserer Gesellschaft. Dafür braucht es nicht nur den Willen, sondern auch finanzielle Mittel. Mit der Gesetzesnovelle und der neuen Förderrichtlinie schaffen wir die Grundlagen für dringend benötigte Unterstützung und machen einen großen Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder“, ergänzt SPÖ Gemeinderat Marcus Gremel

Die Stadt Wien investiert bis zu 100 Mio. Ꞓ bis 2029 im Zuge der Inklusionsoffensive in der Wiener Elementarbildung.

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