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Neue Förderung für barrierefreie Unternehmen

Sozialministerin Haubner und Staatssekretär Dolinschek präsentierten im Rahmen einer Pressekonferenz zusätzlichen finanziellen Anreiz für Unternehmen.

Sozialministerin Ursula Haubner und Staatssekretär Sigisbert Dolinschek präsentierten heute im Rahmen einer Pressekonferenz im Bundessozialamt einen neuen, zusätzlichen finanziellen Anreiz für Unternehmen, vorgezogene bauliche Barrierefreiheit im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes umzusetzen.

„Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen Partner in Unternehmen. Mit unserer neuen, zusätzlichen Förderung von 2 Millionen fördern wir ganz bewusst diese Partnerschaft. Mit erstem März starten wir ganz bewusst mit der Zielgruppe KMUs bis 50 Mitarbeitern. Zusätzlich zur bestehenden Förderung wir hier eine Anreizförderung geschaffen, um gerade schnell zu verwirklichende, bauliche Maßnahmen wie beispielsweise behindertengerechte Rampen, Toiletten oder Schiebetüren zu verwirklichen. Mir geht es darum dieses gute Behindertengleichstellungspaket mit Leben zu erfüllen“, betonte Haubner.

Bestehende Situation:

Investive Maßnahmen werden bis zu 50% der Gesamtkosten bzw. max. Euro 50.000,– gefördert:

  • zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Betrieben für Menschen mit Behinderung,
  • zur behindertengerechten Umgestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und Sanitärräumen sowie
  • zur Ermöglichung bzw. Erleichterung von Maßnahmen der Benutzung therapeutischer Vorrichtungen für Behinderte in Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge (Arztpraxen, Apotheken, Kureinrichtungen etc.)

Zusätzlich gibt es 2006:

  • Investive Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren mit einem Investitionsvolumen von über Euro 1.000,– bis zu Euro 5.000,– (z. B. Auffahrtsrampen, behindertengerechte Toiletten, automatische Schiebetüren, Treppenlifte)
  • Beseitigung baulicher Barrieren im Zusammenhang mit Bauwerken, deren Baubewilligung vor dem 1. Jänner 2006 liegt
  • pro Unternehmen eine Investition
  • einfache Abwicklung
  • Zielgruppe: Unternehmen bis zu 50 Mitarbeiter/innen
  • Förderausmaß: bis zu 2/3 der Kosten

Informationen: Bundessozialamt unter der österreichweiten Telefonnummer 059988

In den sechs Wochen seit das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten ist, sind 156 Beratungsgespräche in den Bundessozialämtern geführt worden und bisher sind 19 Schlichtungsfälle anhängig. Ebenso laufen intensive Arbeiten am Etappenplan für öffentliche Bauten und Verkehr, ebenso wird dem Beschluss des Parlamentes umfassend zu informieren nachgekommen.

Der neue Behindertenanwalt hat bis dato Sprechtage in fast allen Bundesländern abgehalten, 270 aktuelle Anliegen werden bearbeitet und ist gerade im Hinblick auf einen behindertenfreundlicheren ORF sehr aktiv. Dies zeige wie wichtig diese neue Anlaufstelle sei.

Staatssekretär Dolinschek betonte auch den wirtschaftlichen Nutzen der Maßnahmen, denn auch die Bauwirtschaft profitiert durch verstärkte Aufträge. Ebenso gibt es eine große Chance gerade im Tourismus sich hier zu positionieren und einen barrierefreien Urlaub anzubieten. Auch sei Barrierefreiheit im Hinblick auf Gesundheitsprävention ein nicht zu vernachlässigender Faktor, dies beweisen allein die über 70.000 Beinbrüche in Österreich. Ebenfalls gebe es in Österreich 380.000 Mütter mit Kinderwägen, die eine barrierefreie Umgebung ebenfalls brauchen.

„Wir müssen die Barrierefreiheit nicht nur bei Bauten, sondern auch in den Köpfen verankern“, so Dolinschek abschließend.

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