Neue Gesetzesentwürfe für Audiovisuelle Mediendienste sollen auch Barrierefreiheit verbessern

Österreich setzt EU-Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste um. Neue Gesetzesentwürfe, die kürzlich in Begutachtung waren, sollen auch die Barrierefreiheit verbessern.

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Wie Der Standard berichtet, sollen Videosharing-Plattformen neuen Regeln unterworfen werden. Ein neuer Abschnitt im Gesetz über Audiovisuelle Mediendienste setzt eine EU-Richtlinie um.

Die Richtlinie besagt, dass EU-Mitgliedsstaaten dafür sorgen müssen, dass Videoplattform-Anbieter Maßnahmen treffen, um ihre Nutzerinnen und Nutzer vor bestimmten Inhalten wie zum Beispiel Hass- und Gewaltpostings oder Pornografie zu schützen. Die neuen Gesetzesentwürfe beinhalten auch Maßnahmen zu Barrierefreiheit.

Ausbau der Barrierefreiheit

Privatsender und Mediendienstanbieter sollen Barrierefreiheit ausbauen. Konkret heißt es dazu: „Mediendiensteanbieter haben dafür zu sorgen, dass jährlich nach Maßgabe der wirtschaftlichen Möglichkeiten in allen ihren Programmen und Katalogen der Anteil der barrierefrei zugänglichen Sendungen gegenüber dem Stand vom 1. September 2020 jeweils kontinuierlich und stufenweise erhöht wird. (…)“

An anderer Stelle werden Aktionspläne zur Umsetzung der Barrierefreiheit sowie ein entsprechender Zeitplan gefordert.

„Zur Konkretisierung der für die kontinuierliche und stufenweise Erhöhung des Anteils in Angriff genommenen Maßnahmen hat ein Mediendiensteanbieter nach Anhörung einer für den Bereich der Hör- und sehbeeinträchtigten Menschen sowie einer für den Bereich der Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen repräsentativen Organisation insbesondere zur Nutzerfreundlichkeit der Barrierefreiheitsmaßnahmen einen Aktionsplan einschließlich eines konkreten dreijährigen Zeitplans zur jährlichen Steigerung des Anteils barrierefrei zugänglicher Sendungen, getrennt nach den Kategorien Information, Unterhaltung, Bildung, Kunst und Kultur sowie Sport, zu erstellen. (…)“

Auch der ORF muss seinen Anteil an barrierefreien Programmen steigern und bis 2030 vollständig barrierefrei werden.

So heißt es: „Im Jahresbericht (§ 7) ist auszuführen, wie sich der Anteil der durch für die betreffende Personengruppe geeignete Maßnahmen (insbesondere Untertitelung, Gebärdendolmetsch, Zweikanalton, Audiodeskription) barrierefrei zugänglich gemachten Inhalte im Online-Angebot und in den Programmen erhöht hat. Bis zum Jahr 2030 ist vom ORF die Barrierefreiheit aller seiner Sendungen mit Sprachinhalten anzustreben.“

Die Gesetzesentwürfe waren bis 16. Oktober 2020 in Begutachtung; auch BIZEPS hat dazu Stellung genommen. Nun erfolgen die Verhandlungen im Parlament.

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