Neue Hausordnung des Parlaments in Kraft

Das Parlament war eines von ganz wenigen Gebäuden in Österreich, in dem Rollstuhlfahrer:innen per Hausordnung verpflichtet waren eine Begleitperson mitzunehmen. Seit 12. September 2023 ist das nicht mehr so.

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Die Hausordnung des Parlament schrieb in der damaligen Fassung in Ziffer 28 lit. c und 48 lit. c Rollstuhlfahrer:innen vor, dass sie NUR mit einer Begleitperson das Gebäude benutzen dürfen. Diese Bestimmung stammt noch aus einer Zeit vor dem Umbau, als das Gebäude nur äußerst mühsam erreichbar und kaum barrierefrei erschlossen war.

Der Österreichische Behindertenrat wandte sich im Juli 2023 mit der Bitte an die drei Parlamentspräsident:innen Wolfgang Sobotka, Doris Bures und Norbert Hofer, die Hausordnung zu ändern und diese Bestimmung zu beseitigen.

Neufassung angekündigt

Parlamentsdirketor Harald Dossi antwortete im Auftrag der drei Parlamentspräsident:innen, sagte dem Österreichischen Behindertenrat eine Überarbeitung der Hausordnung zu und kündigte diese für 12. September 2023 an:

Im Zuge der Erarbeitung dieser Neufassung wurden auch die von Ihnen genannten Aspekte aufgegriffen und die zitierten Bestimmungen, wonach jede:r Rollstuhlnutzer:in eine eigene Begleitperson/ Evakuierungshelfer:in mitnehmen muss, gestrichen, da das gesamte Gebäude nunmehr barrierefrei ist.

Neufassung seit 12. September 2023 online 

Die überarbeitete Hausordnung des Parlaments ist nun seit 12. September 2023 auf der Homepage des Parlament abrufbar. Sie enthält wie angekündigt keine zusätzlichen Vorschriften für Menschen mit Behinderungen.

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