Neue Impulse für den Nationalen Aktionsplan Behinderung

Mehr Chancengleichheit und bessere Unterstützung: In der Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan Behinderung stellte Rudolf Kravanja, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, die zentralen Anliegen eines Positionspapiers vor.

Rudolf Kravanja trägt ÖBR Positionspapier 2024 in der Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan Behinderung vor
BIZEPS

Am 8. November 2024 fand eine Sitzung der Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan Behinderung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Sozialministerium statt, bei der auch das heuer aktualisierte Positionspapier des Österreichischen Behindertenrats im Fokus stand.

Positionspapier 2024 des Österreichischen Behindertenrats
Österreichischer Behindertenrat

Anwesend waren mehrere Dutzend Personen aus vielen unterschiedlichen Ministerien, Vertreter:innen der Bundesländer, der Volksanwaltschaft und der Behindertenanwaltschaft sowie Vertreter:innen der Zivilgesellschaft.

Rudolf Kravanja, Vizepräsident des Behindertenrats, präsentierte die zentralen Forderungen. Es gab großes Interesse daran, was der Österreichische Behindertenrat als Dachverband von mehr als 85 Mitgliedsorganisationen als Notwendigkeiten ansieht.

Ziel des ausführlichen Positionspapiers ist es, die UN-BRK in Österreich konsequenter umzusetzen. „Wichtig ist, dass Menschen mit Behinderungen österreichweit gleiche Leistungen erhalten“, betonte Kravanja.

„Wir benötigen einen Inklusionsfonds“, betonte er nachdrücklich und unterstrich damit eines der zentralen Anliegen des Positionspapiers.

Bildung und Barrierefreiheit im Fokus

Im Bereich Bildung sieht der Behindertenrat dringenden Handlungsbedarf. „Wir haben versucht, die inklusive Bildung voranzutreiben. Leider haben wir im Ministerium keinen Partner gefunden, der das mitträgt. Wir brauchen einen Etappenplan“, so Kravanja.

Auch im Bereich der Barrierefreiheit bestehen weiterhin Defizite. „Gesundheitseinrichtungen sind nicht immer barrierefrei“, kritisierte Kravanja und forderte Maßnahmen, um diese grundlegende Voraussetzung für Inklusion zu erfüllen.

Arbeit und Unternehmen

Ein weiteres Thema war die Wahrnehmung der Ausgleichstaxe, die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie nicht genügend Menschen mit Behinderungen beschäftigen.

„Unternehmer sehen die Ausgleichstaxe teilweise als Strafzahlung. Wir müssen die Unternehmer mitnehmen“, mahnte Kravanja und hob hervor, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit notwendig sei, um mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.

Frauen mit Behinderungen besonders betroffen

Besonders schwierig ist die Situation von Frauen mit Behinderungen. „Frauen mit Behinderungen werden mehrfach diskriminiert. Sie sind zum Beispiel am Arbeitsmarkt stark benachteiligt“, erklärte Kravanja.

Institutionelle Unterbringung abbauen

Abschließend forderte der Behindertenrat, dass die Bundesländer stärker in die Pflicht genommen werden, um die institutionelle Unterbringung von Menschen mit Behinderungen abzubauen: „Es muss viel mehr Druck auf die Länder ausgeübt werden, dass Institutionen wegkommen.“

Die Präsentation des Positionspapiers wurde von den Teilnehmer:innen der Sitzung mit großem Interesse verfolgt. Vertreterinnen von Ministerien, Bundesländern und Nicht-Regierungs-Organisationen bedankten sich für die klaren Forderungen und die präzise Aufarbeitung der Themen.

Rudolf Kravanja trägt ÖBR Positionspapier 2024 in der Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan Behinderung vor
Rudolf Kravanja trägt ÖBR Positionspapier 2024 in der Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan Behinderung vor
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