Neue Leistungen, klare Kompetenzen und mehr Mitbestimmung für Menschen mit Behinderungen

Anlässlich des bevorstehenden Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember präsentierten am 29. November 2019 die steiermärkische Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, der Unabhängige Monitoringausschuss zur Überwachung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Steiermark, der Verein Achterbahn – Plattform für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Selbstbestimmt Leben Steiermark ihre zentralen Forderungen an die künftige Steiermärkische Landesregierung.

Podium mit der Pressekonferenz
Selbstbestimmt Leben Steiermark

Behindertenanwalt Siegfried Suppan unterstrich die bereits von vielen Seiten festgestellte Notwendigkeit, das derzeit geltende Behindertengesetz aus dem Jahr 2004 zu novellieren und damit auf die seither eingetretenen Entwicklungen auch auf gesetzlicher Ebene zu reagieren. So sei bei allen Leistungen für Menschen mit Behinderungen ein wesentlich stärkeres Augenmerk auf die Bedarfe, Fähigkeiten und Interessen der einzelnen Personen zu legen.

„Wir benötigen eine wesentlich flexiblere Leistungsgestaltung, um dem verbindlichen Ziel einer weitestgehend gleichberechtigten Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen näher zu kommen“. Die Abkehr von der derzeit festgelegten schematischen Leistungspalette, eine Ausweitung der Anspruchsberechtigung für Geldleistungen und eine damit verbundene Neugestaltung des Zuerkennungsverfahrens durch bestimmende Beteiligung des jeweiligen behinderten Menschen seien wesentliche Voraussetzungen für eine zukunftsträchtige Politik im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, so Suppan.

Eine der drängendsten Aufgaben sieht er auch darin, verstärkt Initiativen zur gleichberechtigten Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Bildungssektor zu setzen, worin er einen entscheidenden Faktor zur Verwirklichung der Inklusionsziele sieht.

„Die Zusammenführung der Zuständigkeit für die Feststellung und Gewährung der Ressourcen für einen inklusiven Unterricht ist längst fällig“ kritisiert er das Fehlen einer ressortübergreifenden Lösung eines seit Jahren bekannten grundlegenden Problems.

Der Vorsitzende des Monitoringausschusses, Heinz Sailer, stellte klar, dass die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in alle sie betreffende Gesetzesvorhaben eine wesentliche Verpflichtung für alle Politikbereiche darstellt.

„Es reicht nicht aus, wenn wir in die Sozialgesetzgebung eingebunden werden. Menschen mit Behinderungen sind, wie alle anderen Personen auch, in vielen Bereichen von Regelungen betroffen und müssen daher überall dort mitwirken können, wo gesetzliche Änderungen vorgenommen werden sollen, die Auswirkungen auf ihre Möglichkeiten zur selbstbestimmten Lebensführung haben.“ Nur so könne den Vorgaben der Konvention durch partizipativ wirksame Prozesse entsprochen werden.

Für den Monitoringausschuss ist die Herstellung umfassender Barrierefreiheit ein besonders bedeutsames Handlungsfeld. Nicht nur der hindernisfreie Zugang zur physischen Umwelt, sondern auch die niederschwellige Gestaltung von Informationen durch leicht verständliche Sprache sind wichtige Säulen für ein selbstbestimmtes Leben. Sailer sieht hier noch deutlichen Aufholbedarf, auch auf Landesebene.

„Initiativen zur gesellschaftlichen Entstigmatisierung und die Herstellung eines bedarfsdeckenden Angebots sowohl im Bereich des betreuten Wohnens als auch bei mobilen Diensten sind für psychisch beeinträchtigte Personen nach wie vor die dringlichsten Forderungen an die Politik“ hob Kurt Senekovic, Obmann der Selbstvertretungsplattform „Achterbahn“, hervor.

Dazu seien die bereits begonnenen Arbeiten an einem dementsprechenden Bedarfs- und Entwicklungsplan in einem partizipativen Prozess zu einem raschen Abschluss zu bringen. Hier sei auf die Notwendigkeit eines Not- und Krisendienstes ebenso einzugehen, wie auf das Erfordernis, individuell adäquate Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, die eine sukzessive Inklusion von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ermöglichen, hält Senekovic fest.

Die Selbstvertretung fordert auch die Abschaffung des so gennannten Psychiatriezuschlages, der wesentlich dazu beiträgt, dass zahlreiche noch relativ junge Menschen in Pflegeheimen wohnen. Deshalb hält Senekovic auch den Ausbau des Angebotes für gemeindenahes, unterstütztes und eigenständiges Wohnen für psychisch beeinträchtigte Personen für dringend notwendig.

Robert Konegger, Obmann von Selbstbestimmt Leben Steiermark, erwartet die Fortsetzung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch in der kommenden Legislaturperiode. „Wir erwarten, dass auch die künftige Landesregierung inhaltlich und zeitlich konkretisierte Ziele zur Umsetzung der UN-Konvention festlegt und die Selbstvertretung dabei miteinbezieht“, hält Konegger fest.

Ebenfalls beizubehalten und zu intensivieren sei die „Partnerschaft Inklusion“. Ein Forum, das unter Beteiligung aller wesentlichen Vertreter von Politik, Verwaltung, Dienstleistern und Beschäftigten auch den Selbstvertretern die Mitwirkung an der Neugestaltung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen in der Steiermark sichert.

„Es sollen unter anderem die Erweiterung des Persönlichen Assistenzmodells auf alle Menschen mit Behinderung und die finanzielle und gesetzliche Absicherung der Selbstvertretungsorganisationen klare Zielsetzungen darstellen“, erwartet sich Konegger auch weitere Schritte zur nachhaltigen Verankerung der Mitbestimmung im Sinne des Grundsatzes: „nichts über uns, ohne uns“.

Abschließend fordern alle vier Vertreter die künftigen Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung zu einem klaren Bekenntnis auf, die Umsetzung der Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention intensiv voranzutreiben und die Aufgabe der Bewusstseinsbildung dafür in der Bevölkerung wesentlich stärker als bisher wahrzunehmen.

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Ein Kommentar

  • Wie im Bericht des Monotoringausschusses betreffend die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgestellt wurde, besteht in Oberösterreich ein großer Nachholbe-
    darf betreffend der Umsetzung seit der letzten Gesetzesempfehlung!!! Es geht hier um Barrierefreiheit, angemessener Zuteilung von Förderungsmitteln für sozial-kulturelle Projekte, um Vervollständigung des Diagnosenkataloges für Menschen mit Messie – Syndrom, um Erweiterung der Persönlichen Assistenz, um Erhöhung des Pflegegeldes, um Schaffung von geeignetem Wohnraum, um Wohngemeinschaften, um gemeinschaftliches Wohnen und Miteinander von verschiedensten Mieterinnen und Mietern ( behindert und nichtbehindert, jung und alt uvm.). Auch geht es um Teilhabe an Entscheidungsprozessen bei Vergabe von Räumen für Kunst und Kultur, um Anerkennung von selbstbestimmten Handlungskompetenzen, und Hintanhalten eines Rückschritts Richtung „Verwaltung und Bestimmung ÜBER Betroffene hinweg!“
    All diese selbst beobachteten und erlebten Fakten durch meine Tätigkeit als Theater-
    leiterin und Betroffene im sozialen Feld – psychischer Sektor – sind geeignet, überprüft und verbessert sowie auf das Niveau der derzeitigen UN-Empfehlungen gehoben zu werden.
    Mit freundlichen Grüßen Ingrid Gruber-Seiberl, Linz – Rückfragen: ingru21@gmx.at