Post scheitert laufend an der Barrierefreiheit
„Die Post bringt allen was“, hieß ein beliebter Werbespruch der Post. Doch Barrierefreiheit war damit nicht gemeint; mit dieser steht …
Erste Schlichtung als Vorstufe einer Verbandsklage nach dem novellierten Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
„Unternehmen müssen ihre Dienstleistungen barrierefrei zur Verfügung stellen. Die neuen Postkästen sind das aber keinesfalls“, bringt es Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands auf den Punkt.
Seit dem dritten Quartal 2017 hat die Österreichische Post AG über 20 Postkästen mit einem Einwurfschlitz in der Höhe von 148 cm in einem Test-Pilot-Betrieb aufgestellt. Für Menschen mit Behinderungen, insbesondere Rollstuhlnutzer_innen, ist ein Einwurf von Briefsendungen auf dieser Höhe nicht möglich. Das widerspricht nicht nur dem BGStG.
Auch das Postmarktgesetz sieht bei der Errichtung neuer Postbriefkästen ausdrücklich vor, dass auf die Bedürfnisse in der Mobilität eingeschränkter Menschen Bedacht zu nehmen ist.
Seit 1. Jänner 2018 verfügt der Klagsverband über ein Verbandsklagerecht, wenn die allgemeinen Interessen des durch das BGStG geschützten Personenkreises wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt werden. Vor einer Klage muss eine Schlichtung erfolgen. Nur wenn diese scheitert steht der Weg zu Gericht offen.
„Es ist unbestreitbar, dass diese Postkästen eine Barriere darstellen. Wir gehen davon aus, dass die Post sich im Schlichtungsverfahren verpflichtet, die bereits aufgestellten Postkästen zu beseitigen und die Aufstellung solcher oder anderer für viele Menschen mit Behinderungen nicht benutzbarerer Postkästen auch in der Zukunft zu unterlassen“, sagt Frey.
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