Neue Richtlinien erschweren berufliche Integration

Förderung nun von Feststellungsbescheid abhängig

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Behinderte Menschen haben es auf dem Arbeitsmarkt ungleich schwieriger. Um die Chancen behinderter Menschen auf einen Arbeitsplatz zu vergrößern, bekommen Arbeitgeber die behinderte Menschen einstellen, Förderungen aus der Behindertenmilliarde. Dazu genügte bisher ein fachärztliches Gutachten, welches die Beeinträchtigung des Arbeitssuchenden bestätigte. Seit 15. Mai reicht dies in Oberösterreich nicht mehr aus.

Voraussetzung einer Förderung aus der Behindertenmilliarde für Arbeitgeber, die behinderte Menschen einstellen, ist nun ein Feststellungsbescheid des Bundessozialamtes Oberösterreich, in dem eine Minderung der Erwerbsfähigkeit des Betroffenen von mindestens 50 % bestätigt wird.

Insbesondere jüngere Arbeitssuchende mit Beeinträchtigungen betrachten einen solchen amtlichen Feststellungsbescheid als Stigmatisierung und verzichten daher freiwillig darauf.

Der Umstand, daß Förderungen zur Beschäftigung behinderter Menschen bisher nicht an einen Feststellungsbescheid gebunden war, wurde auch seitens der Arbeitgeber prinzipiell sehr positiv aufgenommen. Ohne Feststellungsbescheid ist schließlich auch kein erhöhter Kündigungsschutz gegeben und viele Arbeitgeber konnten unter dieser Voraussetzung dazu motiviert werden, Menschen mit Beeinträchtigungen einzustellen.

Weiters genügte bisher eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % für eine Förderung zur beruflichen Integration aus der Behindertenmilliarde. Für viele arbeitssuchende Menschen mit Beeinträchtigungen schmälert daher die neue Richtlinie die Chance auf einen Arbeitsplatz.

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