Die neue Ausgabe der RVS-Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum wurde am 1. August 2022 veröffentlicht.

Straßenbau wird in Österreich über sogenannte RVS-Richtlinien geregelt, an die sich die ausführenden Unternehmen halten müssen.
Am 20. Juli 2022 wurde die Richtlinie 03.07.21 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum rechtswirksam und muss ab jetzt zur Anwendung kommen.
Die neue Ausgabe regelt endlich auch, dass Ladestationen für mehrspurige Elektrofahrzeuge barrierefrei bedienbar sein müssen. Dies stellt eine deutliche Verbesserung für die Zukunft dar. Bisher gab es keine Regelungen und die meisten Ladestellen sind daher nicht barrierefrei ausgeführt.
Für Personen im Rollstuhl bedeutet Barrierefreiheit zum Beispiel, dass bei Ladestationen 1,50 x 1,50 Meter Bewegungsfläche vorhanden sind, die Bedienelemente in einer Höhe zwischen 80 und 110 cm sind. Weitere Gestaltungsmerkmale sind anhand der Ö-Norm B1600 zu planen.