Neue Skandal-Patente veröffentlicht

Greenpeace begrüßt Kritik der Wiener Ärztekammer an EU- Biopatentrichtlinie

Forscherin
BilderBox.com

Eine heute veröffentlichte Greenpeace-Recherche bringt bislang unbekannte Biopatente ans Tageslicht. Demnach hat das europäische Patentamt (EPA) in München weitere Patente erteilt, die Teile des menschlichen Körpers, Gene und Saatgut umfassen.

Das EPA beruft sich dabei auf die EU-Biopatentrichtlinie, die ÖVP und FPÖ auch in Österreichisches Recht umsetzen wollen. Gleichzeitig hat die Wiener Ärztekammer die Patentierung von Genen und Teilen des menschlichen Körpers kategorisch abgelehnt und betont, dass solche Patente durch die EU-Biopatentrichtlinie ermöglicht werden.

„Die Liste der Kritiker von Gen-Patenten reicht vom Weltärztebund bis zur WHO. Greenpeace begrüßt die Entscheidung der Wiener Ärztekammer, der missglückten EU-Biopatentrichtlinie den Kampf anzusagen“, so Thomas Fertl, Gentechnik-Experte von Greenpeace. „Die neuen Skandal-Patente sowie der Beschluss der Wiener Ärztekammer untermauern die Greenpeace-Forderung, die Umsetzung der Richtlinie in Österreich auf Eis zu legen und sich auf EU-Ebene für eine Neuverhandlung einzusetzen“, so Fertl.

Die aktuellen Beispiele: Patent EP 603 190 umfasst alle Pflanzen, Pflanzensorten und deren Saatgut, soweit diese mit bestimmten Mais- Genen manipuliert werden. EP 804 584 patentiert die Gene eines Virus, einschließlich medizinischer Verwendungen wie der Entwicklung von Impfstoffen und Arzneimitteln. Patent EP 819 007 umfasst bestimmte Zellen, die aus Wirbeltieren, einschließlich des Menschen, entnommen werden. Das Patent ist so formuliert, dass es sofort greifen kann, wenn die Zellen aus dem Körper isoliert werden. Eine weitere technische Bearbeitung ist gar nicht nötig.

„Die aktuellen Fälle spiegeln die tägliche Praxis des Europäischen Patentamtes. Entdeckungen wie die Gene von Mensch, Maus und Viren werden ohne Skrupel zu Erfindungen erklärt. Weil klare ethische Grenzen fehlen, können sich Patente auch auf den menschlichen Körper erstrecken. Pflanzensorten und Saatgut können patentiert werden, obwohl dies gesetzlich verboten ist. Patente werden sogar dann erteilt, wenn die „Erfindung“ offensichtlich auf Biopiraterie und der Ausbeutung der biologischen Vielfalt der Länder des Südens beruht.“

Die „Richtlinie zum Schutz biotechnologischer Erfindungen“ wurde 1998 vom Europäischen Parlament beschlossen und hätte bis Mitte 2000 in nationales Recht der Mitgliedstaaten implementiert werden sollen. Dieser Verpflichtung sind bislang jedoch nur 10 der 15 Staaten nachgekommen, Luxemburg hat sich klar gegen die Umsetzung und für eine Neuverhandlung der Richtlinie ausgesprochen.

In Österreich ist die Diskussion neu entflammt, nachdem die österreichische Bioethikkommission die Umsetzung der Bioethikrichtlinie einstimmig empfohlen hat. „Diese Empfehlung ist für uns völlig unverständlich“, so Thomas Fertl, „zumal in der Stellungnahme der Bioethikkommission kein einziges kritisches Wort zur Patentierung von entdecktem Leben zu finden ist. Vor dem Hintergrund der Resolution der Wiener Ärztekammer regen wir an, dass die Bioethikkommission ihre Entscheidung noch einmal überdenkt“, so Fertl.

Eine Dokumentation der neuen Skandal-Patente erhalten Sie bei Greenpeace.

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