Trotz der klaren Forderung des Behindertenrats bleiben Studierende mit psychischen Erkrankungen in der Praxis weiterhin ohne Zuschlag zur Studienbeihilfe. Die neue Verordnung bringt keine Abhilfe.
Das Ziel der Reform bestand darin, Studierende mit Behinderungen finanziell besser zu unterstützen.
Im November 2024 wurde die Verordnung zur „Gewährung von Studienbeihilfe an Studierende mit Behinderungen“ (BGBl. II Nr. 308/2024) geändert. Sie tritt mit 1. März 2025 in Kraft.
Worum ging es in der Novelle konkret?
Die Änderungen konzentrieren sich hauptsächlich auf zwei wesentliche Bereiche: Die Verlängerung der Bezugsdauer sowie die Erhöhung des monatlichen Zuschlags zur Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderungen.
Der Österreichische Behindertenrat forderte im August 2024 in seiner Stellungnahme, die Studienbeihilfe für Studierende mit psychischen Erkrankungen zu ändern, da sie derzeit meist von Zuschlägen ausgeschlossen bleiben.
Umsetzung bleibt hinter Erwartungen zurück
Trotz der Empfehlung des Behindertenrats wurde diese Erweiterung nicht in die Verordnung aufgenommen.
Laut § 2 Z 1 der Verordnung müssen Betroffene nicht nur einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % nachweisen, sondern auch eine spezielle – mit psychischen Erkrankungen jedoch selten ausgestellte – Zusatzeintragung im Behindertenpass, wodurch sie weiterhin keinen Anspruch auf den Zuschlag haben.
Fazit: Lücke bleibt bestehen
Trotz positiver Neuerungen wie der Verlängerung der Anspruchsdauer und höheren Zuschlägen für bestimmte Studierendengruppen bleiben Studierende mit psychischen Erkrankungen weiterhin ausgeschlossen. Dies ist auch deswegen problematisch, da sie knapp 40 % der Studierenden mit Behinderungen ausmachen.
Damit wird ein zentraler Verbesserungsvorschlag des Österreichischen Behindertenrats erneut nicht berücksichtigt.
Hagen Erlenbrunn,
13.12.2024, 17:47
Ein informativer Artikel, danke dafür! Es ist schade zu sehen, dass die Verordnung Studierende mit psychischen Erkrankungen nicht ausreichend unterstützt, obwohl sie einen bedeutenden Teil der Studierenden mit Behinderungen ausmachen. Hoffentlich wird dies in zukünftigen Änderungen berücksichtigt, um eine gerechtere finanzielle Unterstützung zu schaffen. Wäre vielleicht hilfreich zu wissen, wie die Unterstützung in anderen Ländern aussieht, aber hier scheint es noch Luft nach oben zu geben.
Roman Strauss,
13.12.2024, 14:18
Die 40% dürften auch der Grund sein, weil DAS vermutlich eine ganz andere Masse darstellen würde, die das betrifft. Und wenn eine Minderheiten-Leistung (auch) für eine Mehrheit gelten sollte, wird’s eng.