Neue Volksanwälte: Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz

Am 13. Juni 2019 bestellte das Parlament neue Volksanwälte, die ab 1. Juli 2019 im Amt sein werden.

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Die Funktionsperiode der derzeit im Amt befindlichen Mitglieder der Volksanwaltschaft endet mit 30. Juni 2019. Die drei mandatsstärksten Parteien des Nationalrates haben das Recht, je eine Person zu nominieren.

Der Gesamtvorschlag (Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz) für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft wurde kürzlich im Parlament eingebracht und am 13. Juni 2019 im Nationalrat beschlossen.

Damit ist fix, dass den Volksanwälten Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer keine zweite Amtsperiode zugestanden wird. Gertrude Brinek hatte schon die maximal zulässige Anzahl von Amtsperioden erreicht.

„NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper nannte es ‚inakzeptabel‘, dass im Jahr 2019 ein Dreiervorschlag ausschließlich mit Männern vorgelegt werde“, berichtet der ORF.

BIZEPS dankt

Gemäß der Geschäftseinteilung haben wir in den letzten Jahren besonders viel mit Volksanwalt Günther Kräuter und punktuell auch mit Gertrude Brinek zusammengearbeitet.

„Wir bedanken uns für den großartigen Einsatz dieser beiden VolksanwältInnen und hoffen auf weitere gute Zusammenarbeit mit dem neuen Kollegium der Volksanwaltschaft“, hält Martin Ladstätter (Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben) fest.

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Ein Kommentar

  • Schade, die 3 Volksanwälte waren super. Was die Nachfolger taugen, wird sich zeigen. Bleibt auch zu hoffen, dass die Übergangsregierung so gut arbeitet, dass wir die „Rotzer“ (ohne Leistung, Sitte, Anstand und Moral) nicht mehr brauchen und Ministerien, div. staatsnahe Betriebe und Institutionen kräftig ausgemistet werden. Bleibt leider nur ein einzelner Wunsch in dieser Wirtschafts- Diktokratie.
    Am Wahlzettel muss auch ein X für Personal aus der Übergangsregierung möglich sein.