3. Woche 2026 – Rollstuhlgerechter Strandweg im Awenda Provincial Park
Im Awenda Provincial Park in Ontario, Kanada, gibt es einen Wanderweg, der auch ein Stück am Strand vorbei führt. Damit …
Volksanwältin Brinek erfreut über Hartnäckigkeit des Justizministers
Heute wurde das neue Erwachsenenschutzgesetz im Ministerrat beschlossen. Ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der Sachwalterschaft.
Sowohl Justizminister Brandstetter als auch Volksanwältin Brinek sind sich einig: Mit dem neuen Gesetz wird den Herausforderungen von heute bestmöglich begegnet: Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen rücken in den Mittelpunkt!
Mit der Reform wird das seit bereits 30 Jahren bestehende System der Sachwalterschaft ersetzt. Der Sachwalter wird zum Erwachsenenvertreter und das Erwachsenenschutzgesetz wird auf insgesamt vier Säulen der Vertretung aufgebaut: Vorsorgevollmacht, die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung.
Durch diese Neuerungen wird es individuelle Möglichkeiten der Vertretung in vier verschiedenen Abstufungen geben. Wichtig ist, dass die Entscheidungen künftig nicht mehr an betroffenen Personen vorbei gehen. Dadurch soll die Zahl der knapp 60.000 Besachwalteten drastisch gesenkt werden.
Volksanwältin Brinek erklärt: „Das Ziel ist, für jede individuelle Situation die bestmögliche Lösung zu finden, damit den Betroffenen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Handeln ermöglicht wird. Für mich ist wichtig, dass den Betroffenen ein Leben nach ihren Vorstellungen möglich und die Sachwalterschaft das letzte Mittel ist!“
Brinek zeigt sich erfreut, dass die Mittel zur Finanzierung dieses Projekts nunmehr doch noch aufgestellt werden konnten: „Ohne die Hartnäckigkeit des Justizministers wäre das nicht möglich gewesen!“
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Im Awenda Provincial Park in Ontario, Kanada, gibt es einen Wanderweg, der auch ein Stück am Strand vorbei führt. Damit …