EU-Kommission formulierte beschäftigungspolitische Leitlinien und Empfehlungen an Mitgliedsstaaten
Auf Vorschlag von EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou, zuständig für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, hat die Europäische Kommission im September ein weiteres umfangreiches „Beschäftigungspaket“ angenommen, berichtet die Wiener Zeitung. Unter Ausnutzung des günstigen Wachstumsklimas – die EU kann mit einem BIP-Wachstum von 3,4% im Jahr 2000 und von 3,1% 2001 rechnen – will die Kommission erreichen, dass sich Europa „an die Arbeit machen“ kann. Das Paket ist das erste seiner Art seit dem Lissabonner Sondergipfel zur Beschäftigung und enthält neue beschäftigungspolitische Leitlinien für die Regierungen aller Mitgliedsstaaten sowie spezifische Empfehlungen, die an einzelne Mitgliedsstaaten gerichtet sind.
Weitere wichtige Aspekte der Leitlinien sind: die Bekämpfung von Arbeitskräftemangel, Arbeitsmarktengpässen und Qualifikationslücken; die Beseitigung der Armutsfalle, die Vermeidung von „Armut trotz Arbeit“ und von Marginalisierung; die Beseitigung des Analphabetentums; höher gesteckte Zielvorgaben für die Bildungspolitik; umfassende strategische Konzepte für aktives Altern und zu Gunsten älterer Arbeitskräfte; höhere Investitionen in die Humanressourcen; Aufbau einer wissensbasierten Gesellschaft durch Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung; Ermittlung und Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung; Weiterentwicklung der Chancengleichheitspolitik sowie Festlegung konkreter Zielvorgaben für den Bereich Kinderbetreuung.