Flagge Niederlande

Neues Mediengesetz in den Niederlanden beschlossen

Anfang Dezember 2006 trat ein neues Mediengesetz einschliesslich Untertitelung im Fernsehen in den Niederlanden in Kraft.

Das neue Gesetz verpflichtet öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten, im Jahr 2010 ihr (Live-)Programminhalte zu 95 % zu untertiteln. Auch die privaten Fernsehanstalten sind verpflichtet, im Jahr 2010 ihre Programme zu 50 % zu untertiteln.

Dieses neue Gesetz betrifft nicht die drei Kanäle des Senders RTL (Radio Television Luxembourg), da dieser in Luxemburg eingerichtet ist.

Das neue Mediengesetz in den Niederlanden hat folgenden Inhalt:

Öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten

  • vor dem 1. Jänner 2008: mindestens 80 %
  • vor dem 1. Jänner 2009: mindestens 85 %
  • vor dem 1. Jänner 2010: mindestens 90 %
  • vor dem 1. Jänner 2011: mindestens 95 %

Private Fernsehanstalten (ingesamt 7)

  • vor dem 1. Jänner 2008: mindestens 15 %
  • vor dem 1. Jänner 2009: mindestens 25 %
  • vor dem 1. Jänner 2010: mindestens 35 %
  • vor dem 1. Jänner 2011: mindestens 50 %

Die niederländische Medienbehörde (Dutch Council of Media) überwacht die Quoten der Untertitelung von den sieben verschiedenen Rundfunkanstalten in den Niederlanden. Wenn eine von den Rundfunkanstalten die Quote zum jeweiligen Zeitpunkt nicht erfüllt, dann werden Sanktionen beschlossen.

Das neue Mediengesetz in den Niederlanden ist ein sehr großer und wichtiger Erfolg für die Organisation Soap! Soap ist eine Arbeitsgemeinschaft Untertitel für alle Programme!. Alle Organisationen für gehörlose und schwerhörige Menschen in den Niederlanden sind daran beteiligt.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich