Neues ORF-Gesetz darf Zugang zu Informationen für Menschen mit Behinderungen nicht einschränken

Der ORF ist der größte und wichtigste Anbieter von kostenlosen barrierefreien Informationsangeboten in Österreich. Dieses Angebot ist auch im neuen ORF-Gesetz sicherzustellen.

Markus Neuherz
Lukas Ilgner

Der aktuelle Entwurf zur Novelle des ORF-Gesetzes sieht gravierende Einschränkungen des Angebots auf der Nachrichtenseite orf.at vor. Auf dieser Seite sind auch Nachrichten in einfacher Sprache zu finden.

„ORF.at bietet vielen Menschen Orientierung. In unserer Zeit, in der es immer schwieriger wird, Fake-News von wahren Nachrichten zu unterscheiden, ist ORF.at wichtiger denn je. Zudem ist ORF.at für viele Menschen mit Lernschwierigkeiten die einzige verfügbare Nachrichtenseite, weil hier auch Nachrichten in einfacher Sprache angeboten werden“, erläutert Markus Neuherz, Lebenshilfe Generalsekretär, die Wichtigkeit der ORF Angebote.

„Darüber hinaus ist der ORF führend in der Umsetzung von barrierefreien TV-Angeboten und informiert – wie kein anderes Medienunternehmen – über die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen. Aus diesem Grund sind Angebote für Menschen mit Behinderungen von sämtlichen Einschränkungen und Einsparungen, die das ORF-Gesetz mit sich bringt, auszunehmen. Eine Beschränkung der ORF.at Angebote beschneidet für Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Information,“ bringt es Neuherz auf den Punkt.

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