Klar ist für die ÖAR nach wie vor, dass die Selbstbestimmung von Menschen mit Pflegebedarf und/oder Behinderungen auch weiterhin im Vordergrund stehen muss, so wie sie ja mit der Einführung des Pflegegeldes intendiert war und ist.

Das heute von Bundesminister Rudolf Hundstorfer vorgestellte neue Pflegefondsgesetz mit der geplanten Verlängerung des Pflegefonds bis 2016 verbunden mit der deutlichen Anhebung des Finanzvolumens ist für die ÖAR ein klares und erfreuliches Signal in Richtung mehr Solidarität mit Menschen, die Pflege und Betreuung brauchen.
Erfreulich ist auch, dass nun die Wege für einen Ausbau der Palliativ- und Hospizbetreuung geebnet sind.
Für die ÖAR sind allerdings noch einige Fragen offen, wie Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR und des ÖZIV, ausführt: „Das Case- und Caremanagement ist für uns nach der geltenden Gesetzeslage noch nicht eindeutig definiert. Soll da am Ende erhoben werden, welches Dienstleistungsangebot man anzusteuern hat, das dann klarerweise auch bezahlt werden muss? Welcher individuelle Spielraum ist hier gegeben und mit welchem Pflegegeldsatz müsste denn eine Dienstleistung bezahlt werden?“ Nur am Rande sei hier auf die jahrelang nicht erfolgte bzw. äußerst marginale Anhebung des Pflegegeldes verwiesen.
Klar ist für die ÖAR aber nach wie vor, dass die Selbstbestimmung von Menschen mit Pflegebedarf und/oder Behinderungen auch weiterhin im Vordergrund stehen muss, so wie sie ja mit der Einführung des Pflegegeldes intendiert war und ist.
„Hier schließt sich die ÖAR den Forderungen des Pensionistenverbandes und des Seniorenrates an: Der nächste Schritt muss die Valorisierung des Pflegegeldes sein“, so Voget abschließend, „zudem darf das Pflegegeld selbstverständlich auch weiterhin keinesfalls an die Inanspruchnahme von Dienstleistungsangeboten gekoppelt werden und muss eine reine Geldleistung bleiben!“