Neues Raiffeisen Internetbanking-Service nicht barrierefrei

Altes System läuft aus. Schon wieder werden blinde und sehbehinderte Menschen ausgegrenzt.

MEIN Elba - Internetbanking von Raiffeisen
Raiffeisen

Mit „Mein Elba“ ersetzt die Raiffeisenbank ein bis dahin funktionierendes Internetbanking-Service durch ein neues, nicht barrierefreies System.

Dies bedeutet für blinde und sehbehinderte Menschen eine empfindliche Beschneidung der Selbstbestimmung. Wenn blinde und sehbehinderte Nutzer*innen ihre Bankgeschäfte nicht mehr selbstständig durchführen können, werden sie gezwungen, in einem höchst sensiblen Bereich auf andere Personen angewiesen zu sein.

Dr. Markus Wolf, Präsident des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ), zeigt sich empört:

Wann werden großen Konzerne, wie manche Banken, begreifen, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu ihren Diensten haben? Wann werden wir einen inklusiven Service bekommen?

Der BSVÖ fordert die Einbindung von betroffenen Expertinnen und Experten in technische Entwicklungen die sie betreffen, damit solche Ausgrenzung in Zukunft vermieden werden kann!

Der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt und zu Einrichtungen und Diensten ist nicht zuletzt in der Behindertenrechtskonvention verankert, zu deren Einhaltung sich Österreich verpflichtet hat.

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7 Kommentare

  • Ich schließe mich der Aufforderung der anderen KommentatorInnen an und würde gerne wissen, was bei „Mein ELBA“ genau nicht funktionieren soll, ich selbst bin eine blinde Screenreader-Nutzerin und habe mit dem System keinerlei Probleme.

  • ICH bin schon lange eine blinde Kundin bei der Raiffeisenbank und nutze Mein Elba ohne Probleme. Bei Schwierigkeiten kann ich mich jederzeit an die Technik wenden und bekomme Hilfe. Wenn etwas nicht funktioniert hat, habe ich es gemeldet und das Problem wurde behoben. Wenn in einem Artikel die Barrierefreiheit kritisiert wird, sollte auch erwähnt werden, was nicht funktioniert.

    • 100%ige Zustimmung
      Herrrrrrliches Beispiel dafür, dass im Behindertenbereich soviel nicht weitergeht.
      Nur zu sagen, dass etwas nicht geht, ist viel zu wenig: KONKRET auflisten, was NICHT geht. Alles andere ist zwecklos und bringt nix.
      Anstelle zum 10.000mal die rechtlose Behindertenrechtskonvention zu nennen, wäre auch gegangen, entweder – wie gesagt – konkret aufzuisten ODER in einem Gleichstellungsgespräch direkt zu klären, was nicht gteht und dann davon erfolgreich zu berichten – sozusagen als Anleitung, wie man es macht.
      So sieht es für mich nach billigem Schlagzeilen eines Verbandes aus, der sein Sommerinhaltsloch füllen musste.

    • Das Problem ist eben, dass in der Aussendung nicht darauf verwiesen wird, was im neuen Banking nicht geht, z.B.: WCAG 2.1 werden nicht erfüllt, dies wäre auch nachprüfbar. Dies sind Regeln für alle, besondere Usability-Tests für Blinde sind dann nicht nötig. Denn nicht nur die Webseiten, sondern auch die User Agents haben den WCAG 2.1 zu entsprechen, ein teurer und beliebter Screenreader für Windows entspricht diesen Richtlinien nicht, wird jedoch gerne für „Tests“ herangezogen.
      Offenbar hat man sich so lange an das „verhandeln“ gewöhnt, also Scheintätigkeiten, damit man die Gunst potentieller Spender nicht riskieren muss.

  • Es ist beschämend, dass man nicht auf die existierende Gesetzeslage hinweist, BGStG § 4 Abs. 1 verbietet Diskriminierung, Barrierefreiheit wird in BGStG § 6 Abs. 5 vorgeschrieben, der Blindenverband sollte sich dieser Tatsachen bewusst sein, diese in den Presseaussendungen und in den eigenen Vorgehensweisen berücksichtigen und nicht wieder nur appellieren und bitten.
    Ein weiterer problematischer Punkt ist, dass nicht nur Personen mit Sehbeeinträchtigungen von mangelnder digitaler Barrierefreiheit betroffen sind (siehe WCAG 2.1), trotzdem die Forderung erhoben wird, eine blindengerechte Lösung umzusetzen und „Betroffene“ , einzubinden, also wieder keine Barrierefreiheit.
    Das Web Accessibility Certificate Austria (https://waca.at/) berücksichtigt genau jene Punkte, welche vom Blindenverband ausgespart werden, nämlich keine Insellösungen zu fordern, sondern Barrierefreiheit mit nachprüfbaren Standards, die den Gesetzen entsprechen.
    Wahrscheinlich möchte man dies beim Blindenverband nicht, da erstens die Hilfsgemeinschaft an der Entwicklung von WACA beteiligt war, zweitens keine Sachkenntnis existiert, drittens das Konzept der Selbstbestimmung im Blindenverband nicht verankert ist, sondern der Almosenempfang.

    Ich fordere den Blindenverband hiermit zu einer Korrektur der diskriminierenden Stellungnahme sowie der Einleitung von entsprechenden Schritten zur Verhinderung der Diskriminierung auf.

    • Sehe ich auch so.
      Leider hat jedoch speziell die UNBRK die Verbände vom konkreten Recht wegbewegt und man glaubt, es reicht die UNBRK.

  • Wann werden wir einen inklusiven Service bekommen?

    Gute Frage, habe ich mir beim Blindenverband schon immer gestellt.

    Bei der RLB habe ich hingegen mehr Grund zur Hoffnung, da findet man sicher einen vernünftigen Streitpartner. Schließlich war das alte System auch nicht von Anfang an gut bedienbar.