Eine Übersicht

Die Position der Mitgliedsstaaten zur Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel in den Nach-Maastrichtvertrag, wie sie auf einem vor kurzen stattgefundenen Treffen der Koordinierungsgruppe zur Regierungskonferenz präsentiert wurde, ist im Anschluß zusammengefaßt:
Frankreich
Der Präsident der Französischen Republik wird 15 Behindertenorganisationen empfangen, um die Nicht-Diskriminierungsklausel und die Revision des Vertrags zu diskutieren. Der Außenminister hat einen Brief geschickt, in dem er seine Unterstützung für die Einfügung einer Nicht-Diskriminierungsklausel in den Vertrag bestätigte, jedoch außerdem erklärte, daß er das Subsidiaritätsprinzip genau beachten werde und daß jegliche Entscheidung in diesem Bereich die Konsequenzen für positive nationale Programme/Gesetze beachten müsse.
Großbritannien
Das größte Bedenken des Nationalen Behindertenrats (NDC) richtete sich darauf, daß der ursprüngliche Vorschlag für eine Nicht-Diskriminierungsklausel in Artikel 6 und die damit verbundenen Mehrheitsentscheidungen die nationale Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung unterminieren könnten. Es ist dem UK Helios-Forum jedoch gelungen, den NDC davon zu überzeugen, einen Brief an die Regierung zu schicken, in dem er die Regierung dazu auffordert, die Probleme anzugehen, die durch die derzeitige Situation entstehen, ohne dabei die Errungenschaften der nationalen Gesetzgebung zu gefährden.
Das UK Helios Forum hat außerdem VertreterInnen der Labour Party getroffen. Die Labour Party hat Verständnis für die Forderung einer Nicht-Diskriminierungsklausel ausgedrückt, ist jedoch nicht bereit, sie vor den Wahlen öffentlich zu unterstützen.
Österreich
Das Österreichische Parlament hat im Dezember 1996 eine Stellungnahme verabschiedet, in der die Regierung verpflichet wird die Einfügung einer Nicht-Diskriminierungsklausel in die EU-Verträge zu unterstützen. (Wir haben darüber ausführlich berichtet).
Deutschland
Die Grünen haben in einer schriftlichen Anfrage die deutsche Regierung zu ihrer Position hinsichtlich der Einfügung einer Nicht-Diskriminierungsklausel in den überarbeiteten Vertrag befragt. Die Regierung antwortete, daß sie eine allgemeine Nicht-Diskriminierungsklausel unterstützt (in der Behinderung ausdrücklich erwähnt ist). Diese Klausel solle jedoch nur die EU Institutionen binden, nicht die EU Mitgliedsstaaten.
Schweden
Es scheint, daß Schweden die Einfügung einer Nicht-Diskriminierungsklausel in den überarbeiteten Vertrag nicht unterstützen wird.
Dänemark
Die dänische Position ist neutral.
Griechenland
Griechenland befürwortet die Einfügung einer Nicht-Diskrimierungsklausel in den überarbeiteten Vertrag.
Portugal
Portugal befürwortet die Einfügung einer Nicht-Diskriminierungsklausel in den überarbeiteten Vertrag.