Trotz Verbesserungen versperren weiterhin Barrieren den Weg zur Gleichberechtigung
Mit der Studienbeitragsverordnung 2004 (StubeiV 2004) wurden nun einige Verbesserungen für behinderte Studierende verwirklicht (vgl. Pressemitteilung des Bildungsministeriums vom 21. Juli 2004).
So ist in jedem Fall zu begrüßen, dass die Zuschläge zur allgemeinen Studienbeihilfe für bestimmte Gruppen von behinderten Studierenden erhöht und die Anspruchsdauer bei Bakkalaureatsstudien verlängert wurde. Auch wurde der Kreis der Personen, die in den Genuss dieser Verbesserungen kommen, um Studierende mit spastischer Lähmung, die keinen Rollstuhl benutzen, und hochgradig schwerhörige Studierende mit Cochlearimplantat erweitert.
Die neue Verordnung trägt den Forderungen der Behindertenbeauftragten an österreichischen Universitäten jedoch nur teilweise Rechnung.
Nicht aufgenommen in die Liste der von den Verbesserungen Begünstigten wurden Personen mit progressiven Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder Muskeldystrophie, die bereits wesentlich beeinträchtigt, aber noch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sowie Studierende mit schweren chronischen Erkrankungen wie Morbus Crohn. Somit entsteht eine Ungleichbehandlung von Personen mit ähnlichen Auswirkungen einer Behinderung bzw. Erkrankung.
Grundsätzlich muss gesagt werden, dass das in § 59 UG 2002 festgeschriebene Recht der Lernfreiheit für Studierende mit Behinderungen in Österreich noch nicht verwirklicht ist. Vielfach verhindern sowohl bauliche als auch organisatorische Barrieren den gleichberechtigten Zugang zum Studium.
Die Situation an den einzelnen Universitäten ist sehr unterschiedlich und diese Unterschiede könnten sich aufgrund der Autonomie der Universitäten noch verschärfen.
Um den gleichberechtigten Zugang zum Studium an allen österreichischen Universitäten zu gewährleisten, müssen in der derzeit in Ausarbeitung befindlichen Verordnung über die Wissensbilanzen klare Vorgaben gemacht werden. Die Behindertenbeauftragten erarbeiten dafür einen Katalog von Indikatoren.
Dazu zählen neben der Barrierefreiheit im baulichen Bereich, der barrierefreie Zugang zu allen Lehr- und Lernunterlagen sowie Persönliche Assistenz im Studium.
Weiters fordern die Behindertenbeauftragten hauptamtliche Ansprechpersonen für behinderte Studierende an allen Universitäten und deren verpflichtende Einbindung in alle relevanten Entscheidungen innerhalb der Universitäten.