Haupt hob Verbesserungen bei der Familienhospizkarenz hervor
Weiters beschloss der Sozialausschuss heute mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP eine Reform der Bundessozialämter. Inhalt des Gesetzentwurfes ist die Zusammenführung der sieben Bundessozialämter in eine Organisationseinheit, wobei aber in allen Bundesländern eigenständige Landesgeschäftsstellen vorgesehen sind. Gleichzeitig werden im Zuge der Neuordnung Geschäftsfelder, die derzeit von allen Bundessozialämtern wahrgenommen werden (z.B. Rentenbemessungen, Hereinbringen von Ausgleichstaxen), in einer Landesstelle zusammengefasst. Die Abgeordneten der Regierungsparteien erwarten sich dadurch Kosteneinsparungen, die Nutzung von Synergiepotenzialen, eine stärkere Serviceorientierung und mehr Bürgernähe.
Um in Zukunft Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern im Bereich der Behindertenpolitik zu vermeiden, wird darüber hinaus eine einheitliche Berufungsbehörde für die Bereiche der Behindertenintegration und der Sozialentschädigung eingerichtet. Diese Bundesberufungskommission entscheidet in zweiter und letzter Instanz. Zu Mitgliedern der Kommission sollen nur Personen bestellt werden, die auf dem Gebiete des Sozialrechts über besondere Erfahrungen verfügen.
Schließlich wird im Zusammenhang mit der kürzlich beschlossenen Einführung der Familienhospizkarenz das Bundespflegegeldgesetz geändert. Personen, die sich zum Zweck der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen oder der Betreuung eines schwerst kranken Kindes von ihrer Arbeit gänzlich freistellen lassen, erhalten künftig – auf Antrag des Pflegebedürftigen – Vorschüsse im Ausmaß der Pflegegeldstufe 3, wenn der Betroffene nicht stationär gepflegt wird.
Sie erkenne keine Verwaltungsvereinfachung durch das neue Gesetz, da nunmehr neun statt sieben Landesgeschäftsstellen eingerichtet werden, erklärte Abgeordnete Christine Lapp (SPÖ). Zudem seien die Aufgabenverteilung und die Personalfrage ungeklärt. Kritisch beurteilte die SPÖ-Mandatarin die Tatsache, dass die 15 %-Prämie für Arbeitgeber, die Aufträge an Einrichtungen erteilen, in denen überwiegend Menschen mit Behinderungen tätig sind, entfallen soll. Der dafür vorgesehene Ausgleich in Form von Subventionen sei ihrer Ansicht nach nicht zielführend, da man dadurch der Willkür ausgeliefert sei. Damit werden den behinderten Menschen weitere Stolpersteine in den Weg gelegt und zudem 1.400 Arbeitsplätze in Gefahr gebracht.
Auch Abgeordnete Theresia Haidlmayr (GRÜNE) sprach von zahlreichen Verschlechterungen für die behinderten Menschen. Was die Neuorganisation der Sozialämter betrifft, so können einige Bereiche zentral sicher besser erledigt werden, räumte sie ein, aber dann müsse garantiert werden, dass jeder Antragsteller in seinem Bundesland eine gleich gute Beratung erhält. Sie vermisste auch eine österreichweite Lösung im Bereich der Rehabilitation, was Inhalt eines GRÜNE-Entschließungsantrages war. Darin wird der Sozialminister aufgefordert wird, bis Ende des Jahres ein einheitliches Rehabilitationskonzept vorzulegen.
Derzeit sei der Umfang und die Qualität der Rehabilitation (medizinisch, sozial und beruflich) von der Ursache der Behinderung abhängig, begründete Haidlmayr diesen Antrag. Während etwa nach einem Arbeitsunfall die Versicherten gute Rehabilitationsmöglichkeiten hätten und gut mit Hilfsmitteln versorgt seien, sehe die Situation für Menschen, die einen Freizeitunfall erlitten haben, schlecht aus. – Ein von ihr eingebrachter Vertagungsantrag wurde ebenso wie der Entschließungsantrag abgelehnt.
Sowohl Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ) als auch ihre Fraktionskollegin Ilse Mertel übten Kritik daran, dass Sozialminister Haupt erst nach Abschluss der Ausschussberatungen Gespräche mit der Opposition über das Bundessozialämterreformgesetz führen wolle. Silhavy meinte, sie hätte sich allein schon aufgrund der Tatsache, dass Teile des Gesetzes einer Zweidrittelmehrheit bedürfen, frühere Parteienverhandlungen erwartet.
Kritisch äußerten sich Silhavy und Mertel auch zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes. Die Begriffe Sterbebegleitung und Pflege würden bewusst vermengt, um den Betroffenen „Sand in die Augen zu streuen“, meinte Mertel, Silhavy sprach von einer „Mogelpackung sondergleichen“. Bei der Familienhospizkarenz sei es immer darum gegangen, dass Angehörige Zeit haben, die letzten Wochen und Monate mit einem ihnen lieben Menschen zu verbringen, und nicht darum, dass die Angehörigen anstelle von professionellen Einrichtungen die Pflege des Sterbenden übernehmen, machte die SPÖ-Sozialsprecherin geltend. In diesem Sinn beharrten die sozialdemokratischen Abgeordneten auf einer finanziellen Entschädigung für Personen, die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, da Normalverdiener, wie sie meinten, nicht auf drei oder sogar sechs Monate Gehalt verzichten könnten.
Es war höchst an Zeit, eine Neuorganisation der Sozialämter vorzunehmen, meinte Abgeordneter Norbert Staffaneller (FPÖ). Es sei auch nicht richtig, dass es keine klar definierten Aufgaben gebe; diese seien detailliert im Gesetz festgeschrieben. Zudem frage er sich auch, warum man sich dagegen ausspreche, dass die Behinderten im Burgenland und in Niederösterreich, wo neue Geschäftsstellen eingerichtet werden, nun besser betreut werden können. Auch Abgeordneter Gottfried Feurstein (ÖVP) wies die Aussagen der Opposition vehement zurück, wonach es zu Verschlechterungen für die behinderten Menschen komme.
Die Zusammenführung der Bundessozialämter in Verbindung mit der Konzentration bestimmter Aufgaben werde eine bessere Betreuung der Betroffenen garantieren, sagte Bundesminister Herbert Haupt. Gewisse Agenden können zentral besser erledigt werden und sollen nicht nur aus rein regionalpolitischer Sicht beurteilt werden. Was die Änderungen im Bundespflegegeldgesetz betrifft, so sei es nur fair, jenen Menschen, die ihre Mitmenschen pflegen, einen Vorschuss zu gewähren, war er überzeugt. In den Fällen der Familienhospizkarenz soll für sterbenskranke Menschen, die aus dem Spital entlassen werden, zumindest die Pflegegeldstufe 3 gewährt werden; sollte bereits ein Pflegegeld in dieser Stufe ausbezahlt werden, dann sind Vorschüsse gemäß der Pflegegeldstufe 4 zu gewähren.