Neuwahlen: Wer möchte was?

Stellungnahmen der einzelnen Parteien zum Thema "Menschen mit Behinderung"

Parlament
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Der Verein „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen – Integration Wien“ hat die einzelnen Parteien um Ihre Ziele befragt. Hier die teilweise sehr interessanten Antworten, die Integration Wien dem Nachrichtendienst BIZEPS-INFO zur Verfügung gestellt hat:

SPÖ

Unser Ziel ist die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesell-schaft, und zwar unabhängig davon, ob die Behinderung von Geburt an vorliegt oder aus Unfällen oder Krankheiten im Laufe des Lebens resultiert.

Voraussetzung für die volle Teilhabe sind zunächst integrative Bildungsformen in allen Schulbereichen und Schulstufen sowie ausreichende persönliche Assistenzleistungen vom Kindergarten bis zur Universität, aber auch später am Arbeitsplatz und in der Freizeit.

Darauf aufbauend muss eine realistische Möglichkeit der Integration in den Arbeitsmarkt eröffnet werden, etwa durch die Schaffung und Sicherung von sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen sowie durch höhere Durchlässigkeit zwischen Beschäftigungstherapien und Arbeitsverhältnissen. Auch bei der Nutzung von Beschäftigungstherapien muss die soziale Absicherung gewährleistet werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass alle wesentlichen Infrastrukturen, wie etwa im Verkehr oder bei Bauprojekten, barrierefrei gestaltet werden und dass der Schutz vor Diskriminierung für Menschen mit Behinderungen verbessert wird. Barrierefreiheit muss auch für die Nutzung neuer Technologien gelten. Wir werden uns verstärkt dafür einsetzen, dass Websites speziell im öffentlichen Bereich barrierefrei gestaltet werden. Darüber hinaus wollen wir die Behindertenfreibeträge erhöhen.

Unternehmen, die ihrer Einstellungsverpflichtung nicht nachkommen, sollen jene Kosten zahlen, die ein Arbeitsplatz für Beeinträchtigte kostet. Der Kündigungsschutz darf nicht abgebaut werden.

ÖVP

Die ÖVP ist immer für eine zielgerichtete Valorisierung des Pflegegeldes eingetreten. Das Pflegegeld muss wirksam für jene am meisten erhöht werden, die es am dringendsten benötigen. Dies setzen wir nun um: Die Pflegestufen 1 und 2 werden um 4% erhöht, die Stufen 3,4,5 um 5% und die Pflegestufen 6, 7 um 6%. Weiters erfolgt eine Verbesserung bezüglich der Einstufung einer Demenzerkrankung beim Pflegegeld sowie bei der Einstufung von Kindern und Jugendlichen mit schwerer Behinderung.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) stellt einen Meilenstein in der Politik für Menschen mit Behinderung dar, weil durch dieses Gesetz erstmals vom Gesetzgeber das Verbot der Diskriminierung klar formuliert wurde. Natürlich muss das BGStG – wie jedes Gesetz – einer Evaluierung unterzogen werden, um eventuelle Schwachstellen ausfindig zu machen. Und beseitigen zu können. Eine Evaluierungsstudie ist dazu bereits in Ausarbeitung.

Spürbare positive Veränderungen hat das BGStGbeispielsweise mit dem Institut des Schlichtungsverfahrens gebracht. Hinsichtlich der Rechtsdurchsetzung sind sicherlich noch Verbesserungen notwendig, konkrete Änderungen sind allerdings erst nach Vorliegen eines Ergebnisses der Evaluierungsstudie sinnvoll.

Die Arbeitslosigkeit bei behinderten Menschen ist im Juni im Vergleich zum Vorjahr um 4,1% gesunken. Jeder arbeitslose behinderte Mensch ist jedoch einer zuviel! Die Beschäftigungsoffensive muss daher fortgesetzt werden. Besonderes Augenmerk muss dabei lernbehinderten Menschen gelten.

Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz sichert bundesweit einheitlich behinderten Menschen mit Pflegebedarf ihren Arbeitsplatz bzw. ermöglicht ihn erst. Die Persönliche Assistenz wird auch im Rahmen der Berufsausbildung (Studium an einer Universität oder bei Integrativer Lehre) gewährt. Sie soll behinderten Menschen in allen Lebensbereichen, egal ob Schule, Freizeit oder Beruf- ein selbstbestimmtes und integriertes Leben ermöglichen, daher werden wir uns dafür einsetzen, dass Persönliche Assistenz alle Lebensbereiche umfasst.

GRÜNE

GRÜNE Forderungen sind:

  • die notwendigen Nachbesserungen des Behindertengleichstellungsgesetzes
  • Verwirklichung von Behindertengleichstellung im Bereich Bildung
  • Maßnahmen zur Verwirklichung der Anerkennung der Gebärdensprache
  • Erhöhung und jährliche Valorisierung des Pflegegeldes
  • Einführung der offenen Pflegegeldstufe
  • Einführung einer bedarfsgerechten Persönlichen Assistenz
  • Sozialrechtliche Absicherung von Menschen, die in der Beschäftigungstherapie tätig sind.

Recht auf Integration: Der gleichberechtigte Bildungszugang für Menschen mit Behinderungen muss bundesweit gesetzlich verankert werden. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Integration in einem gemeinsamen Unterricht auch nach der 9. Schulstufe. Rahmenbedingungen für gemeinsamen Unterricht aller Kinder und Jugendlichen müssen vom Gesetz festgelegt werden, sodass alle SchülerInnen bestmöglich gefördert werden. Schulen, aber auch Lehr- und Lernprozesse sind entsprechend zu gestalten, Bildungseinrichtungen müssen barrierefrei zugänglich und ausgestattet sein.

Neben dem Rechtsanspruch auf Integration muss frei über Schulart und Schulstandort entschieden werden können. Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist es heute im 11. und 12. Schuljahr etwa nur möglich, eine Sonderschule zu besuchen. Derartige Beschränkungen des Elternwahlrechts sind aufzuheben – vor allem zu Gunsten der bestmöglichen individuellen (Aus)-bildung.

FPÖ

Die FPÖ bekennt sich zur sozialen und rechtlichen Absicherung der pflegenden Angehörigen.

Die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Persönlichen Arbeits- Assistenz müssen klar definiert werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss einen Rechtsanspruch erhalten.

Um der Verletzungsgefahr vorzubeugen und auch blinden und stark sehbehinderten Menschen möglichst große Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, setzt sich die FPÖ für eine gesetzlich festgelegte Mindesthöhe von Verkehrszeichen auf Gehwegen ein.

Die FPÖ setzt sich dafür ein, volljährigen unterhaltsberechtigten Personen, die sich noch in Schulausbildung befinden oder aufgrund ihrer Behinderung erwerbsunfähig sind, einen Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse zu gewähren.

Um den Bedürfnissen taubblinder Menschen Rechnung zu tragen, ist zunächst die Anerkennung der Taubblindheit als eigen-ständige Behinderung sicherzustellen. In weiterer Folge kann die Anzahl der Betroffenen in Österreich festgestellt und entsprechende Unterstützung bereitgestellt werden.

Menschen mit Behinderung müssen die Möglichkeit erhalten, ohne unüberwindbare Hürden persönlich vor der Wahlbehörde zu erscheinen und von ihrem Stimm-recht Gebrauch zu machen. Deshalb soll es künftig in jeder Gemeinde zumindest ein barrierefrei erreichbares Wahllokal geben.

Um eine soziale Absicherung jener behinderten Menschen sicherzustellen, die in einer geschützten Werkstätte arbeiten, ist auch ein eigener Arbeitsvertrag abseits der für den ersten Arbeitsmarkt geschaffenen kollektivvertraglichen Verpflichtungen zu ermöglichen. Die Trägerorganisationen sind aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten. Für den Staat entstehen längerfristig keine Mehrkosten, da behinderte Menschen ohne Pensionsanspruch jedenfalls Anspruch auf Grundsicherung haben werden. Für den Betroffenen ergibt sich aber ein großer Unterschied, weil er unter anderem die Möglichkeit erhält, mit seiner Arbeit auch einen Pensionsanspruch zu erwirken. Und das ist ein wesentlicher Teil von Selbstbestimmung.

KPÖ

„Sie sind nicht behindert – sie werden behindert“

Unsere Haltung zu diesem Themenbereich orientiert sich an unserer gesellschafts-politischen Werthaltung: Im Mittelpunkt steht für die KPÖ die Frage, wie eine solidarische Gesellschaft erreicht werden kann. Für uns wäre Voraussetzung dafür, dass Menschen weder Möglichkeiten – also z.B. aufgrund einer ‚Behinderung’ – von Rechte – z.B. aufgrund ihrer Herkunft oder Staatsbürgerschaft – vorenthalten werden. Alle diese Behinderungen auszuschalten, dafür lohnt es sich für uns zu kämpfen.

Zum Thema im Besonderen: Die KPÖ hat sich, wie viele Initiativen, Angehörige von Menschen mit Behinderungen als auch Selbsthilfegruppen mit den Leitideen Empowerment, Partizipation und Inklusion auseinandergesetzt. Es geht nicht länger um eine bloße Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft, auch nicht um eine Normalisierung durch die Anpassung an „normale“ Lebensstandards, sondern um Selbstbestimmung, rechtliche Gleichheit und Anerkennung, soziale Gerechtigkeit und volle gesellschaftliche Teilhabe. Menschen mit Behinderung jeden Alters sollen uneinge-schränkten Zugang zu allen gesellschaftlichen Ressourcen, öffentlichen Institutionen, „regulären“ Arbeitsfeldern oder sozialen Diensten haben.

Inklusive Bildung ist für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Es sind entsprechende Maßnahmen einzurichten wie z.B. das Recht für Kinder einen bedarfsgerech-ten, inklusiven Kindergartenplatz in Wohnortnähe besuchen zu können. Außerdem fehlen die Vorraussetzungen für inklusive schulische Tagesbetreuung, die ausreichende barrierefreie Gestaltung und Ausstattung aller Schulen, ausreichend Personal und Assistenzkräfte auch für die Allgemein Bildenden- Höheren und Berufsbildenden Schulen über die neunte Schulstufe hinaus.

Die Beschäftigungsinitiative zur Integration von Menschen mit Behinderung als auch die Fortsetzung der „Behinderten“-milliarde sind auszuweiten wie auch die Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Rehabilitation- Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sollten nicht erst einsetzen wenn Berufsunfähigkeit droht. Zusätzlich sind Menschen mit Behinderung die in Beschäftigungstherapien tätig sind, sozial-versicherungsrechtlich abzusichern.

Die KPÖ verlangt eine Anhebung des Pflegegeldes um den seit 1993 erfolgten Wertverlust (fast 30%) sowie künftig eine jährliche Valorisierung zumindest entsprechend der Inflationsrate für alle Sozialleistungen. Wir weisen auf die enorm gestiegene Belastung für Pflegebedürftige hin, weil nicht nur das Pflegegeld nicht entsprechend angehoben wurde, sondern auch die Pensionen nur bescheiden gestiegen sind, während Kosten für Pflegedienste, Heilmittel und Selbstbehalte teilweise sehr stark erhöht wurden.

Gleichzeitig weist die KPÖ auch immer wieder erfolgende Angriffe auf das Pflegegeld, etwa dessen Ersetzung durch eine Pflegeversicherung zurück. Im Gegensatz zur Regierung verlangt die KPÖ eine höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen, etwa durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die Anhebung des Spitzensteuersatzes, die Abschaffung der Privatstiftungen sowie die Anhebung der Körperschaftssteuer auf die Profite der Kapitalgesellschaften und eine deutliche Entlastung kleinerer Einkommen.

Liste Fritz Dinkhauser

Die Liste Fritz Dinkhauser will zum Thema Kinder, Jugend und Familie folgende Vorhaben umsetzen:

  • Besuch der Kindergärten und Krabbelstuben kostenlos
  • Kostenloser Zugang zu allen öffentlichen Sporteinrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Musikschulbesuch und Sportvereinsaktivitäten für Kinder und Jugendliche zum Nulltarif
  • Schulische Integration für Kinder mit Behinderungen
  • Senkung der Klassenschülerzahlen zur deutlichen Verbesserung der Qualität des Unterrichts und gleichzeitig zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Junglehrern

LIF

Die Situation körperlich und geistig behinderter Menschen in unserer auf Mobilität angelegten Gesellschaft ist durch ein extremes Auseinanderklaffen von Anspruch und Realität gekennzeichnet. Am behindertenfeindlichen Zustand der Einrichtungen und Institutionen der öffentlichen Hand zeigt sich das Ausmaß an Missachtung, das Behinderte in unserer Gesellschaft erfahren. Ihr gleiches Recht auf Teilhabe an den öffentlichen Einrichtungen wird ihnen durch die fehlende bauliche Abstimmung und Rücksichtnahme vorenthalten.

Wir befürworten die Integration körperlich und geistig Behinderter in allen Bildungs-einrichtungen nach Maßgabe der pädagogischen Möglichkeiten. Voraussetzung dafür ist insbesondere ein ausreichendes Maß an innerer Differenzierung im Unterricht sowie die Einbindung eines zweiten Lehrers mit behinderten- spezifischer Ausbildung.

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