UN-Konvention: Anspruch und Wirklichkeit in Berlin

Die Situation für Menschen mit Behinderungen in dieser Stadt sei nicht rosig. Mancherorts müsse die Behindertenpolitik im Land Berlin gar als katastrophal bezeichnet werden.

Brandenburger Tor in Berlin
BIZEPS

Nach der Verabschiedung des Berichts zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch den Senat von Berlin (kobinet-Bericht) äußerte sich heute Rechtsanwalt Dr. Martin Theben über Anspruch und Wirklichkeit einer bürgerrechtsorientierten und transparente Behindertenpolitik in dieser Stadt.

Theben begrüßte, dass sich der Senat von Berlin zur konsequenten Umsetzung der UN-Konvention bekennt. Es dürfe aber in dem nun angekündigten Aktionsplan nicht zu rein symbolischer Kosmetik kommen. Die Situation für Menschen mit Behinderungen in dieser Stadt sei nicht rosig. Mancherorts müsse die Behindertenpolitik im Land Berlin gar als katastrophal bezeichnet werden.

So könne von einer inklusiven Bildungspolitik keine Rede sein. Auch das Schulgesetz enthält in seiner aktuellen Fassung aus dem Jahre 2010 noch immer den Finanzierungsvorbehalt wonach keine gemeinsame Beschulung stattfindet, wenn die personellen und sachlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Die Ankündigung der Senatsschulverwaltung, bestimmte Sonderschulen abzuschaffen ist nach Ansicht von Theben populistisch. Die rationierte Zuweisung von Schulhelfern führe sogar in Sonderschulen zu dramatischen Engpässen bei der Beschulung behinderter Kinder.

Der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sei mehr auf die Kompetenz und das Engagement der Betroffenen als auf den Senat zurückzuführen. Die novellierte Berliner Bauordnung habe das Verbandsklagerecht wirkungslos werden lassen, da es weniger genehmigungspflichtige Bauvorhaben gibt, die überprüft werden können.

„Einer der größten sozialpolitischen Skandale vollzieht sich derzeit aber im Bereich der Behindertenhilfe“, so der Rechtsanwalt. Hintergrund sei die sogenannte Umstellungsbegutachtung. Sämtliche Bewohner in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe werden zur Zeit durch ein privates Institut persönlich begutachtet. Dabei geht es darum herauszufinden, weshalb es in einigen Behinderteneinrichtungen zu überdurchschnittlichen Kostensteigerungen gekommen ist.

Diese Überprüfung sei grundsätzlich lobenswert, so Theben. Sie erfolge aber auf dem Rücken der Betroffenen, den das hier in Rede stehende Problem betreffe Vergütungsfragen zwischen dem Land Berlin und den Einrichtungsträgern. „Mit den konkreten Bedarfen oder gar Bedürfnissen der Bewohner hat dies alles nichts zu tun. Die Umstellungsbegutachtung erfolgt somit ohne gesetzliche Grundlage, da mangels Vorliegen der Voraussetzungen auch die sozialrechtlichen Mitwirkungspflichten nicht betroffen sind. Dennoch kommt es zu massiven Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte, zumal hier einem privaten Rechtsträger ohne ausreichende rechtliche Legitimation hoheitliche Aufgaben übertragen wurden. Das Land Berlin macht sich hier schadensersatzpflichtig“, meint der Jurist aus der auf Sozial- und Antidiskriminierungsrecht spezialisierten Kanzlei.

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