Streit um Ausweis für Behindertenparkplätze in der ORF-Sendung „konkret“

In der Sendung "konkret" ging es am 24. März 2014 im ORF 2 um die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die eine Ausweitung der Gruppe der AusweisinhaberInnen für einen Behindertenparkplatz mit sich bringt. Ein Kommentar.

Fahrer mit Parkausweis § 29 b StVO
ARBÖ

Haben bisher nur Menschen mit einer Gehbehinderung diesen Ausweis erhalten, können seit Jänner 2014 auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen diesen Ausweis vom Bundessozialamt bekommen, wenn es ihnen nicht zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.

Da durch diese Ausweitung die Gefahr besteht, dass Menschen, die behinderungsbedingt wirklich auf die Breite eines Behindertenparkplatzes angewiesen sind, im Bedarfsfall keinen freien Behindertenparkplatz mehr finden, weil es auch viele AusweisinhaberInnen mit Behinderung geben wird, die durchaus auch mit einem normalen Parkplatz das Auslangen finden würden, ist unter verschiedenen Behindertenorganisationen ein heftiger Streit um das Thema entbrannt, der nun offensichtlich auch über die Medien ausgetragen wird. So ging es Sendung „konkret“ ordentlich zur Sache.

„Die Liebe Not mit den Parkplätzen, die kennen fast alle Autofahrer. Besonders schwer haben es dabei jene, die auf einen Parkplatz mit dem Rollstuhlzeichen angewiesen sind. Das Problem wird sich verschärfen. Der Grund dafür: Nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung könnten heuer 60.000 zusätzliche Ausweise für die Behindertenparkplätze ausgestellt werden“, meinte die Moderatorin Claudia Reiterer zur Einleitung.

Gesetzgeber hat nicht auf Vertreter der Rollstuhlfahrer gehört

„Ich mache dem Gesetzgeber den Vorwurf, die Novelle der Straßenverkehrsordnung beschlossen zu haben, ohne auf die Vertreter der Rollstuhlfahrer zu hören“, meinte der Rollstuhlfahrer Anton Steiner gegenüber dem ORF empört. Er erklärte, sowohl der Verband der Querschnittgelähmten Österreichs als auch der Club Mobil habe sich vor dem Inkrafttreten der Novellierung der Straßenverkehrsordnung explizit gegen eine Ausweitung der Gruppe der AusweisinhaberInnen für Behindertenparkplätze ausgesprochen.

„Die Novelle haben wir gemacht, um einfacher den Parkausweis bekommen zu können, um auch Verwaltungskosten zu sparen, um eine missbrauchssichere Lösung zu haben und vor allem auch um österreichweit einheitliche Spielregeln zu haben. Ich finde es nicht sehr schön, dass Behinderte unterschiedlicher Behinderung sich hier offensichtlich gegenseitig ausspielen wollen. Ich glaube, alle die es brauchen, sollen so einen Ausweis bekommen“, erklärte Martin H. Staudinger vom Sozialministerium im Interview für die Sendung „konkret“.

40.000 illegale Parkausweise im Umlauf

„Wieviele §29b-Ausweise im Umlauf sind, weiß derzeit niemand. Der Städtebund schätzt, dass derzeit noch etwa 40.000 Ausweise von Verstorbenen illegal in Verwendung sind“, hieß es in dem Fernsehbeitrag.

„Wenn die alten ungültigen Ausweise endlich aus dem Verkehr gezogen sind, dann wird sich eine gewisse Entspannung auf dem Sektor ergeben, weil dann die missbräuchliche Verwendung der Ausweise zurückgehen wird. Kriegerische Auseinandersetzungen unter verschiedenen Behindertenorganisationen werden sicher nicht der Ausweg sein“, erklärte ÖAR-Vizepräsident Mag. Michael Svoboda in der ORF-Sendung.

Streitgespräch zwischen zwei Rollstuhlfahrern

Im Mittelpunkt des Fernsehbeitrages stand ein Streitgespräch zwischen Hans-Jürgen Groß vom ÖZIV und Anton Steiner vom Verband der Querschnittgelähmten. Dass sich in der Konfrontation um die Berechtigung für den Parkausweis für Menschen mit Behinderung hier zwei Rollstuhlfahrer gegenübersaßen, war ein etwas irritierender Anblick, denn eigentlich müssten ja alle Rollstuhlfahrer ein Interesse daran haben, dass es nicht zu einer inflationären Ausgabe von Behindertenparkplatzausweisen kommt.

Weil jeder Mensch gleich viel zählt?

Hans-Jürgen Groß vertrat bei der Konfrontation die Position jener, die für eine Ausweitung der Gruppe der InhaberInnen für den Behindertenparkplatz-Ausweis sind. „Wer den Eintrag ‚Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel‘ im Behindertenpass hat, der hat auch Anspruch auf den Parkplatz-Ausweis. Weil jeder Mensch gleich viel zähl!“, argumentierte Groß.

Meine Meinung dazu ist, dass dieses Argument nicht stichhaltig ist, denn jeder Mensch zählt aus meiner Sicht gleich viel, unabhängig davon, ob er einen Behindertenparkplatz nutzen darf oder nicht. Dass es aber Menschen mit Behinderung gibt, die behinderungsbedingt auf die besondere Breite eines Behindertenparkplatzes angewiesen sind und andere, die es nicht sind, ist eine ganz andere Sache. Mit anderen Worten alle Menschen zählen zwar gleich viel, haben aber unterschiedliche Bedürfnisse, denen Rechnung zu tragen ist.

Zustimmung zur Novelle um Gunst von Mitgliedern zu erkaufen

Anton Steiner warf bestimmten Behindertenverbänden vor, dass sie sich mit der Zustimmung zu dieser Novelle die Gunst jener Mitglieder erkaufen wollen, die den Ausweis davor nicht bekommen hätten. Unglücklicher Weise ist der Ausweis auch deshalb so begehrt, weil auch andere Vorteile mit ihm verbunden sind (Steuerbegünstigungen, Autobahnvignette, etc.).

Auch Krebspatienten brauchen Parkausweis?

„Der Eintrag ‚Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zumutbar’ bedeutet, dass diese Personen gar keine andere Möglichkeit haben, als mit einem Fahrzeug von A nach B zu kommen und den Parkausweis brauchen sie, um in erster Reihe aussteigen zu können. Denken wir nur daran, wie es ist, wenn man als Mensch mit einer schweren Beeinträchtigung auch noch mit erschwerten Witterungsverhältnissen wie Schnee oder Regen zu kämpfen hat.“ Als Beispiel führte Groß hier Krebspatienten an, die gerade von einer Chemotherapie kommen.

„Ein Krebspatient kann jeder Zeit bei einem eingangsnahen Parkplatz eines Krankenhauses ein- und aussteigen. Blinde Menschen können das genauso. Der Blindenverband in Salzburg hat vor kurzem sogar freiwillig an seine Mitglieder appelliert, Behindertenparkplätze für andere behinderte Menschen, die auf die Breite des Parkplatzes angewiesen sind, freizulassen“, konterte Steiner in der Diskussion mit Groß.

Lösung des Problems durch ausreichend neue Behindertenparkplätze möglich?

Die Lösung des Behindertenparkplatzproblems sieht Groß darin, dass ausreichend neue Behindertenparkplätze geschaffen werden, um den steigenden Bedarf decken zu können.

Nach meiner persönlichen Einschätzung ist es allerdings überhaupt nicht realistisch, das Problem der enormen Ausweitung der Gruppe der AusweisinhaberInnen durch ausreichend neue Behindertenparkplätze lösen zu können. Freie Parkplätze sind vor allem im städtischen Bereich schon für nichtbehinderte Menschen oft rar und selten zu ergattern. Wie kann man da erwarten, dass dann auch noch genügend Parkplätze für voraussichtlich 60.000 neue AusweisinhaberInnen geschaffen werden können?

Lösung des Problems durch unterschiedliche Parkausweise

Steiner sieht die Lösung der Behindertenparplatzproblematik darin, dass auf Behindertenparkplätzen nur jene Personen parken dürfen, die beim Ein- und Aussteigen behinderungsbedingt wirklich auf einen breiten Behindertenparkplatz angewiesen sind.

Wer Anton Steiner kennt, weiß, dass er auch einen konkreten Lösungsvorschlag hätte, der durchaus überlegenswert wäre, nämlich, dass jene die behinderungsbedingt wirklich auf einen breiten Behindertenparkplatz angewiesen sind, eine Zusatzvignette auf den Behindertenparkplatz-Ausweis bekommen und alle anderen nicht. Jene die keine Zusatzvignette auf dem Ausweis haben, könnten alle Vorteile des Ausweises nutzen, außer der Parkberechtigung für einen breiten Behindertenparkplatz.

Leider ist dieser Lösungsvorschlag durch eine Zusatzvignette zwei unterschiedliche Kategorien von Ausweisen zu schaffen, in der Sendung konkret nur von Hans-Jürgen Groß kurz erwähnt worden als er meinte: „Die Forderung zwei unterschiedliche Ausweise durch Markierungen oder Vignetten zu schaffen, die kann nicht unterstützt werden.“ Was damit allerdings genau gemeint ist, darüber ließ man die Zuschauer leider im Unklaren.

Die Idee zwei unterschiedliche Kategorien von Behindertenparkplatzausweisen zu schaffen ist übrigens nicht ganz neu. Bereits in den 90er Jahren machte der Verband der Querschnittgelähmten einen derartigen Vorschlag, der jedoch von der ÖAR letzten Endes nicht mitgetragen wurde und daher politisch keine Chance auf Umsetzung hatte.

„Selektionen hatten wir schon mal“

Zum Abschluss der Diskussion meinte Hans-Jürgen Groß: „Eines ist klar: Gegen jede Art der Selektion welcher Art auch immer, müssen wir Behindertenverbände auftreten und sagen Nein, ganz sicher nicht, Selektionen hatten wir schon mal, das wollen wir nicht. Jeder muss den gleichen Anspruch haben und den gleichen Ausweis.“

Mir persönlich war nicht ganz klar, was Herr Groß meinte mit der Aussage „Selektionen hatten wir schon mal.“ Meinte er damit etwa die Selektion, die im Dritten Reich stattfand? Falls ja, wäre das wohl alles andere als passend in diesem Zusammenhang.

Lösungen statt Streitgespräche

Alles in allem wäre es wünschenswert gewesen, der Diskussion im ORF um mögliche Lösungsvorschläge der Behindertenparkplatzproblematik mehr Raum zu geben, statt den Streit um das Thema in den Mittelpunkt zu stellen. Aber Streit scheint wohl höhere Einschaltquoten zu bringen als das Aufzeigen möglicher Lösungen.

Wer die Sendung konkret noch im Original sehen möchte, findet sie hier.

Deutschland als Vorbild zur Lösung der Behindertenparkplatzproblematik

In Österreich tendiert man oft dazu, sich an Deutschland als Vorbild zu orientieren. Beim Thema Behindertenparkplatzausweis hat man das in Österreich jedoch anscheinend nicht getan. Man hat offensichtlich überhaupt ignoriert, wie andere Länder in Europa mit der Behindertenparkplatzproblematik umgehen.

Kaum jemand in Österreich scheint zu wissen, dass es in Deutschland tatsächlich zwei unterschiedliche Kategorien von Behindertenparkplatzausweisen gibt. Den blauen europaweit gültigen Behindertenparkplatzausweis erhält man in Deutschland nur, wenn man einen Schwerstbehindertenausweis mit der Eintragung „außergewöhnlich gehbehindert“ oder „blind“ hat. Auch contergangeschädigte Menschen oder Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme) erhalten in Deutschland den blauen Behindertenparkplatzausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt.

Andere Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland einen orangenen Ausweis für Parkerleichterungen erhalten, der jedoch nicht das Parken auf einem Behindertenparkplatz erlaubt (Quelle: Sozialverband Vdk Deutschland).

Die Parkdauer auf einem Behindertenparkplatz ist in Deutschland übrigens in der Regel auf 24 Stunden beschränkt. Nähere Informationen über die Regelungen bezüglich Parkausweise für Menschen mit Behinderung in Deutschland findet man im Internet.

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42 Kommentare

  • hätte eine frage,bei uns in der gasse ist ein behinderten parkplatz,
    mit der nummerntafel des fahrzeuges,das dort parken darf.
    seit längerer zeit beobachte ich, daß diese person die den parkplatz benützt ,nicht behindert ist.
    was kann man tun,welche
    möglichkeiten gibt es dies zu überprüfen,(ausser das magistrat)?

    mfg.alois beranek

  • @ Herr Walter Zemann: Um Ihre Frage zu beantworten: Ja, gemäß § 29b Absatz 4 StVO müssen Sie den Originalausweis hinter die Windschutzscheibe Ihres Autos legen. (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336). Die Anzeigen werden Sie wahrscheinlich zahlen müssen.
    Der blaue Ausweis ist mehrsprachig und gilt in der gesamten EU. Ich würde eine gute Farbkopie in den Urlaub mitnehmen. Das sollte reichen.

  • Ich bin Besitzer eines Behindertenausweis § 29 b und habe einen eigenen Parkplatz 7.) Lindengasse 22 mit meinem KFZ Kennzeichen. Da ich mich in In- und Ausland am Flughafen als Behinderten einen Rollstuhl brauche muss, habe ich den blauen Behinderten Ausweis in den Urlaub mietgenommen.
    Österreich ist unfähig den Behinderten einen Internationalen Behindertenausweis auszustellen, dass man sich mit Handicapped deklarieren kann. Meine Frage lautet: Muss ich auf meinen eigenen Parkplatz dieser mit der Zusatztafel meines Kennzeichen zusätzlich den Ausweis hinterlegen?
    Ich habe in diesen Zeitraum wo ich im Urlaub war zahlreiche Anzeigen bekommen.

    • Als Initiator einer grundlegenden Abänderung der Vorschriften zur Vergabe und Benützung der Parkausweise, weiss ich über diesen Umstand bescheid.
      Mittlerweile findet eine Evaluierung des § 29b der StVO statt.
      Viele nützliche Informationen unter „Steiner Querschnittlähmung“ im Internet zu finden. Vielleicht kannst auch Du unser Forum im Internet unterstützen.

  • 10000 von den 60000 die bereits die Voraussetzungen vor Änderung der Zugangsbestimmungen hatten. Letztendlich waren es 20000.
    Darüber hinaus wurden seit 1.1.2014 österreichweit 1000 neu ausgestellt.

  • Es wurden bis Febr. 2014 – 10 000 neue Behindertenparkausweise ausgestellt – die wurde in der Pressekonferenz von Bundesbehindertenanwalt Dr. Buchinger bekannt!

  • aus den angeblich 60000 neuen 29b Ausweisen (die Voraussetzungen dafür liegen vor) wurden tatsächlich 20000. Seit 1.1.2014 wurden österrreichweit knapp 1000 29b Parkausweise neu ausgestellt.

  • Es wäre wünschenswert, wenn jeder der hier Diskutierenden und jene Personen, die den §29 b Ausweis für alle Behinderungsarten freigegeben haben, einmal die Möglichkeit hätten, sich probehalber in einen Rollstuhl zu setzen und einfach mal versuchen würden auf einem normal breiten Parkplatz die Autotür (vor allem von einem 2-Türer) zu öffnen und einen Rollstuhl ein- bzw. auszuladen. Versucht es und dann versteht ihr, warum Rollstuhlfahrer bzw. schwer gehbehinderte Menschen (mit Rollator, Krücken oä.) einen extrabreiten Parkplatz brauchen.
    @ORF: Organisiert doch bitte mal einen Thementag dazu, organisiert Rollstühle und lasst die Menschen probieren auf einem normal breiten Parkplatz in einen Rollstuhl auszusteigen bzw. diesen in ein Auto einzuladen. Auf eure Erfahrungsberichte bin ich gespannt!

  • Selbstverständlich kann ich nicht für alle Aktivisten von BMIN sprechen, jedoch wenn man sich mit der Materie beschäftigt, ist der angedachte Lösungsvorschlag von Anton Steiner und dem VQÖ logisch und richtig!

  • Herr Glaser hat diese Thema genau auf den Punkt gebracht. Ich habe voriges Jahr im September ein Schreiben an das Bundessozialamt OÖ. gerichtet, mit der Bitte bei der Information „Wo darf ich parken“ darauf hinzuweisen, wenn der breite Parkplatz nicht benötigt wird, dass Menschen mit Behinderung die den Parkausweis besitzen, auch auf andere Parkplätze ausweichen können. Leider wurde meine Bitte nicht erhört. Mehr Behindertenparkplätze,die dringend benötigt würden, wird es sicher nicht geben. Dies erfordert ein besseres gegenseitiges Miteinander, dann hätten alle Rollstuhlfahrer und schwergehbehinderte Menschen, die ihre Hilfsmittel, wie Rollator, und Krücken brauchen den breiten Parkplatz zur Verfügung.

  • Lieber Marcel,

    Ganz kann ich iHren kommentar nicht verstehen. als blinder wissen sie doch sicher, das auch diese Personengruppe Mehraufwendungen hat die bezahlt werden müssen und deshalb definitiv finanzielle Zusatzmittel braucht. wenngleich ich aber nicht bestreite, das Blinde im vergleich zu anderen gruppen in der Einstufung sowohl in Ö als auch in D verhältnismäßig gut wegkommen. Um die Gründe dafür auszuführen und zu analysieren reichen die 2000 Zeichen hier nicht.

    Ich möchte aber darauf hinweisen, dass in Deutschland noch inakzeptable Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern herrschen. Ein blinder in Bayern bekommt 200 Euro monatlich weniger Blindengeld als einer im Bundesland mit dem höchsten Satz dessen Name mir gerade nicht einfällt.

    Das es für Blindtaube mitunter keine Zusatzunterstützungen gibt liegt daran, dass gehörlose ja immer betonen nicht behindert sondern eine sprachliche Minderheit zu sein. Das nützt die Politik oft zu gerne aus, um mit diesem argument Zusatzpflegemittel zu verweigern. Wie ich als selbst medizinisch blindtauber weiß ist das in Österreich zum Glück nicht mehr so.

  • Lieber Herr Marcel!

    Sie scheinen hier etwas missverstanden zu haben. Hier geht es nicht darum, dass eine Gruppe bestimmte Privilegien nicht abgeben oder teilen will, sondern darum, dass alle Menschen mit Behinderung, die nach der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung unter bestimmten Voraussetzungen nun einen Parkauswaus bekommen können, einen solchen Ausweis auch entsprechend ihren Bedürfnissen nutzen können und ein Behindertenparkplatz ist kein Privileg, sondern für viele, die beim Ein- und Aussteigen behindertenbedingt viel Platz brauchen, eine absolute Notwendigkeit! Da es in der Zukunft wesentlich mehr AusweisinhaberInnen eines Parkausweises als zur Verfügung stehende Behindertenparkplätze geben wird, wird dieses Problem nur dadurch sinnvoll gelöst werden können, dass jene Menschen mit Behinderung, die auch mit einem normal breiten Parkplatz das Auslangen finden können, einen eigenen Ausweis für Parkerleichterungen bekommen mit dem sämtliche Vorteile des anderen Ausweises auch verbunden sind, außer eben, auf einem breiten Behindertenparkplatz zu parken, weil dazu keine Notwendigkeit besteht. Das einzige was dazu notwendig ist, um diese Lösung ru realisieren, ist Solidarität unter den Menschen mit den unterschiedlichsten Formen der Behinderung.

  • Ich kann die Aufregung ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Da hat sich eine Gruppe – ob zurecht oder Unrecht – Privilegien gesichert, die sie nicht abgeben oder teilen will. In Deutschland haben wir ähnliches mit dem Blindengeld, das einkommensunabhängig an viele Blinde gezahlt wird, ob sie es brauchen oder nicht. Die Blind-Gehörlosen bekommen aber auch nur das Blindengeld, obwohl sie meist mehr Unterstützung brauchen würden. Ich als Blinder sage, dass das Unrecht ist, aber wie viele Blinde würden auf ihr Blindengeld verzichten, damit taubblinde einen höheren Beitrag bekommen? Keiner. In diesem Artikel wird einerseits gefordert, dass die Parkausweise bedarfsgerecht ausgegeben werden, andererseits wird dieser Ausweis meiner Kenntnis nach an alle ausgegeben, die bestimmte Merkmale im SB haben, ohne das geprüft wird, ob er den Parki braucht oder nicht. Mit anderen Worten, man verteidigt eigene Privilegien, indem man verhindert, dass andere Zugang dazu bekommen, die sie vielleicht mehr benötigen.

  • In Wien haben wir nun Unterstützung von Aktivisten die von Pepo Meia angeführt wird. :) (y)
    BMIN „Behinderte Menschen INklusiv“
    Es gilt der Satz: „Nothing about us – without us!“ –
    „Nichts über uns – ohne uns!“


    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=691404937572388&set=a.164050113641209.31939.162231667156387&type=1&theater

  • @ Blindwurm: Über den Tellerrand schauen zu können ist eine wünschenswerte Eigenschaft. Das ist aber sicher nicht der Grund, dass bei uns die Rahmenbedingungen fehlen, damit kluge Leute handeln können. Ich gehe davon aus, dass die Behinderten anderer Länder nicht anders sind.
    Die Bedingung, die Sie an die Behinderten stellen, damit sie in der Politik erfolg haben können, ist schlicht nicht realisierbar. Das weiß man, aber damit wird gern Begründet, warum nichts weitergeht. Fähige behinderte und nicht behinderte werden handlungsunfähig gemacht.

  • Das mit der neuen Regelung der Personenkreis der § 29b Parkausweisberechtigten erweitert wurde ist grundsätzlich zu begrüßen. Nur wurde leider bei dieser Regelung von den Verantwortlichen Politikern und Beamten wieder einmal darauf vergessen zu berücksichtigen dass Menschen Individuen sind und daher nicht alle „GLEICH“ sind.
    Inklusion oder Gleichbehandlung bedeutet nicht, dass für ALLE das GLEICHE gelten muss, sondern das jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben oder teilzunehmen. Unterschiede und Abweichungen werden im Rahmen der sozialen Inklusion bewusst wahrgenommen, aber in ihrer Bedeutung eingeschränkt oder gar aufgehoben.
    Das bedeutet für mich, dass natürlich auf die individuellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung eingegangen werden muss, so auch bei der berechtigten Benützung von den sogenannten „Rollstuhlparkplätzen“.
    Es ist zu begrüßen dass alle Menschen mit Bewegungseinschränkungen, denen die Benützung der Öffis nicht zuzumuten ist, den § 29b Ausweis erhalten, nur muss eben die Benützung der extrabreiten gekennzeichneten Behindertenparkplätze ein entsprechende Regelung getroffen werden. Wie in den ua. Beiträgen ja angeführt, benötigen Menschen mit Gehilfen oder Rollstuhlbenützen eben viel mehr Platz zum Ein- und Aussteigen aus einem PKW.
    Dass es eine vernünftige Regelung geben kann, zeigen uns ja unsere deutschen Nachbarn.
    Ich würde mir wünschen, dass sich die Politiker/innen, Beamten/Beamtinnen und alle übrigen Personen einmal Gedanken machen, was es bedeutet und welche Voraussetzungen für eine Inklusive Gesellschaft notwendig wären.

  • Bitte unterstützen Sie die Anliegen jener Menschen die sich nur mit dem Rollstuhl oder anderen Gehhilfen fortbewegen können.
    Bitte im FB „Teilen“ aber auch die Möglichkeit nützen, das Posting auf die Seite von Freunden oder Gruppen zu „teilen“ – wichtig für unsere weiteren Verhandlungen. Auch außerhalb von FB diesen Appell weitergeben ! ! DANKE!!

    ALLE Menschen im Rollstuhl und schwerst gehbehinderte Menschen die mehr Platz zum Aus- und Einsteigen brauchen sind auf diesen extrabreiten Parkplatz angewiesen um überhaupt am gesellschaftlichen und sozialem Leben teilhaben zu können.

    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10201992070425313&set=a.1583518949854.2076439.1292132823&type=1&theater

  • Über 726 Kommentare zum Thema:

    Parkausweis & Rollstuhlparkplatz/Rollstuhl WC
    Rollstuhl-Pictogramm
    ORF Sendung am 24. März 2014
    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=491527857552355&set=a.101045423267269.2273.100000854358034&type=1&theater
    zum Thema — in „heute konkret“
    http://www.youtube.com/watch?v=R9TqP5DUyYk&feature=youtu.be


  • Robert P. de G.: Selbstverständlich gebe ich EUCH den VORRANG. Weil obwohl 100% Behinderung ich den extrabreiten Parkplatz nicht wirklich brauche. Ich verstehe auch nicht warum so viele es nicht verstehen.
    2. April um 16:01
    Bernold: DANKE, Robert, wenn mehr so denken würden wie Du hätten wir das Problem nicht. Aber ein Rücksichtsvolles Miteinander gibt es ja leider immer weniger.

  • SOLIDARITÄTSAUFRUF von Österreichische Selbsthilfegruppe COPD, Lungenfibrose und Langzeit-Sauerstoff-Therapie

    Es ist begrüßenswert, dass ab 2014 jede Person mit einer Beeinträchtigung zeitlich unbegrenzt und kostenlos parken darf und dass künftig die Parkausweise nur mehr von den 9 Bundessozialämtern ausgestellt werden. Das wird unweigerlich zur Verknappung der vorhandenen Parkmöglichkeiten führen.

    Damit die für Rollstuhlfahrer bzw. stark gehbehinderte Personen errichteten breiteren Parkplätze auch in Zukunft ab und an von der verwendet werden können, muss an das Verständnis der künftigen §29b-Ausweis-Besitzer ohne Gehbehinderung appelliert werden:
    Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehbehelfen aber sind auf einen breiten Rollstuhlparkplatz angewiesen!
    Und bitte wo bleibt das Verständnis der vielen anderen Behindertenvereine und – verbände?????
    Muss man diese Minderheitsgruppe wirklich dazu zwingen, in der Öffentlichkeit ihr Recht auf selbständige Mobilität einzufordern?????
    http://www.selbsthilfe-lot.at/artikel.379.php

  • @Anonym: Volle Zustimmung!

    Und bevor ich es wieder vergesse: Was die ÖAR betrifft glaube ich es gibt eine art stillschweigendes Abkommen mit der Politik. Dieses lautet: Wir geben euch Förderungen und ein paar Posten die ihr vergeben könnt und im Gegenzug geht ihr uns nicht groß auf die Nerven. (Wird schon einen Grund haben, warum nur die ÖAR eine Verbandsklage einreichen dürfte und es nie getan hat).

  • Solidarischer Akt des Salzburger Blindenverbandes

    In der Stadt Salzburg hat der Blindenverband prophylaktisch reagiert – obwohl es dort ausreichend Behindertenparkplätze gibt. In einem Akt der Solidarität appelliert der Salzburger Blindenverband nämlich an seine Mitglieder, die 240 Behindertenparkplätze in der Landeshauptstadt den Rollstuhlfahrern zu überlassen.

    „Wir Blinde sind selten auch gehbehindert, können aber nicht selbst fahren. Wir werden also nur zugestellt und abgeholt“, sagt Verbandsvorsitzender Josef Schinwald im Standard-Gespräch.

    Bei allen Menschen mit Behinderung gibt es unterschiedliche Mobilitätseinschränkungen, so auch unter den Menschen die sich nur mit dem Rollstuhl fortbewegen können. Für einen Tetraplegiker gibt es weitaus mehr Hindernisse als für einen Paraplegiker die er nicht überwinden kann.
    So lange Behindertenverbände und die in der Mehrheit gehenden Mitglieder nicht einsehen, dass verschiedene behinderungsbedingte Mobilitätseinschränkungen individuelle Lösungen brauchen werden die Anliegen von Minderheiten ignoriert.

    xxxhttp://derstandard.at/1392685963698/Appell-an-Blinde-auf-Behindertenparkplatz-zu-verzichten?ref=article

  • ich denke, es handelt sich nicht um „Selektion“ sondern um Anspruchsvoraussetzungen. den jemand mit Rollstuhl braucht einen anderen Aussteigsradius , deswegen sind unsere Parkplätze eben größer, und wurden deshalb geschaffen. Wenns vielleicht „nur“ darum geht, das ein anderwertig Erkrankter (ein blinder fährt kaum selber mit dem Auto) Aus-und Einsteigen kann, und vielleicht auch aus der Kurzzeitparkerregelung ausgenommen wird, dann spricht nix dagegen, das es hier anderwertige Ausweise gibt, der eben solche Menschen berechtigt auf einen Parkplatz zu stehen von den „nicht“ Erkrankten, und keine Parkgebühren entrichten muss.

  • Das habe ich kürzlich in Zürich gesehen als einer auf einem Behinderten Parkplatz parkierte ausstieg und frisch fröhlich davonlief. Einer mit französischem Kennzeichen und vorne an der Scheibe seines Autos ein Behinderterausweis in vier Sprachen verfasst! Ich finde das ganze eine Sauerei, nur schon weil Behinderten Parkplätze eh schon sehr dünn gesäht sind und dann liest man noch das es Leute gibt die keine ÖV benutzen können! Bei jedem wirklich Behinderten könnte ich ja noch verstehen das wegen der ÖV, aber für irgendwelche Psychischen Fälle habe ich gar kein verständnis, die sollten aber auch nicht Autofahren dürfen. Ich bin selbst ohne Beine geboren worden und zu 90% auf dem Skateboard unterwegs. Von daher gesehen könnte ich auch auf einen allgemeinen Parkplatz ausweichen, aber trotzdem finde ich das ganze fies gegenüber denen die einen Behinderten Parkplatz benötigen!

  • Sorry, aber gegen manches was man hier lesen kann ist Edmond Sachbauer ein Intelligenzbolzen!

    1: Ich verstehe ja das die Herrn Rollifahrer vordergründig an ihre Interessen denken, denn ist liegt in der Natur des Menschen das er erst einmal an jene Gruppe denkt der er selber angehört. Aber das hier niemand Verständnis dafür äußert das auch blinde durchaus bedarf haben, zumal sie bald fürchten müssen ohne es zu merken zusammengefahren zu werden finde ich doch etwas befremdlich!
    2: Wie kommt Herr Steiner darauf die Aussage von Herrn Groß auf den Nationalsoziamismus zu beziehen? Das dritte Reich hat Herr Groß mit keinem Wort erwähnt womit dies keinerlei Hintergrund hat, zumal es noch eine ganz andere Art von Selektion gab, die bis genau 1.7.1993 dauerte. (wundert mich, dass ich daran erinnern muss, da ich in den 80ern geboren bin und es sicher Semester hier gibt die das viel besser wissen als ich).
    Bis dahin wurde auf inakzeptable Weise zwischen Kriegs und Zivilbehinderten unterschieden. Die Einen bekamen Trafiken und jede Menge Begünstigungen, während die Anderen sehr oft in Einrichtungen ausgesondert wurden. In Deutschland hatte das sogar noch viel länger Bestand als bei uns. Und vielleicht liest Herr Groß einfach kein BIZEPS. (Dazu ist man ja nicht verpflichtet). Mal abgesehen davon das es diese Selektion schon lange vor dem Nationalsozialismus gab.
    Anstatt hier ein künstliches Theater wegen der Aussage von Herrn Groß zu veranstalten sollte er lieber mal darüber nachdenken ob es nicht vielleicht ratsam wäre sich selber etwas weniger wichtig zu nehmen.
    Hoffentlich kriegen die Politiker die Diskussion hier nie zu lesen!

    Wenn wir nicht endlich mal lernen über den eigenen Tellerrand zu gucken dann sehe ich für die Zukunft rabenschwarz!

  • Es gibt auch stark mobilitätseingeschränkte Personen, die keine Rollstuhlfahrer sind. Ebenso viele psychisch eingeschränkte Personen mit Angststörungen. Ihnen allen gemeinsam ist, dass Sie zwar keinen extrabreiten Parkplatz brauchen, aber einen möglichst kurzen räumlichen Weg im städtischen Raum zu Behörden, Äzten, Geschäften oder zum Arbeitsplatz. Und diesen erforderlichen kurzen Weg, gibt es zumeist nur über die Behindertenparkplätze. Also bin ich für eine Ausweitung der Personengruppe, bei gleichzeitigem Einzug der abgelaufenen Parkausweise. Nach meinen Beobachtungen sind auch in der Großstadt zumeist noch freie Behindertenparkplätze!

  • Hans-Jürgen Groß: „Eines ist klar: Gegen jede Art der Selektion welcher Art auch immer, müssen wir Behindertenverbände auftreten und sagen Nein, ganz sicher nicht, Selektionen hatten wir schon mal, das wollen wir nicht“.



    Hr. Groß behauptet in der Öffentlichkeit, dass alle Behindertenverbände unsere Selektion, die Selektion die wir schon einmal hatten, ablehnen. Hier werden alle Behindertenverbände zitiert. Damit unterstellen uns Herr Groß und die erwähnten Behindertenverbände Gedankengut aus dem Nationalsozialismus. Bis jetzt hat sich keiner dieser Verbände von der Aussage des Hrn. Groß in der Sendung distanziert.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Behindertenverbände sich einer solchen niveaulosen Argumentation anschließen.

    Ich fordere die, von Herrn Groß erwähnten, Behindertenverbände auf, sich öffentlich von seinen Behauptungen in der Sendung zu distanzieren.

    Sollte es keine Distanzierung geben, müssen wir annehmen, dass den Aussagen und Behauptungen von Herrn Groß zugestimmt wird.

  • Ich habe mich mit meinem Posting auf alle Meldingen vor 21:46 bezogen! Die danach habe ich erst jetzt gesehen!

  • Es ist schlimm was ich da zum, Teil lese, bei manchen Wortmeldungen „geht mir das Geimpfte auf“, wie es in Wien so schön heisst.
    Einzig Wolfgang Glaser und Johann Tausch haben begriffen um was es bei diesem Thema geht.

  • Die ÖAR wurde in den 70iger Jahren gegründet.
    Die ÖAR ist ein Werk von Heinz Schneider aber auch eine Idee von vielen Ideallisten wie mir. Unsere Vision damals war es, gemeinsam Ziele zu erreichen, die den Menschen mit Behinderung das Leben erleichtern sollten.
    Dies gilt selbstverständlich auch heute.
    Schon damals wussten wir, dass verschiedene behinderungsbedingte Einschränkungen individuelle Lösungen brauchen.

    Heute steht die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention vor der Verwirklichung beziehungsweise auf dem Prüfstand.

    Unsere Gruppe wird selbstverständlich alle Bemühungen, diese Konvention in allen Bereichen durchzusetzen, unterstützen.

  • Martin H. Staudinger vom Sozialministerium im Interview
    einfacher den Parkausweis bekommen, Verwaltungskosten zu sparen, missbrauchssichere Lösung, österreichweite einheitliche Spielregeln,

    Mit den derzeit geltenden strengen Verordnungen des BMASK wurde die Eintragung im Behindertenpass signifikant erschwert.
    Der Parkausweis mit dem Rollstuhlpiktogramm nur für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung. Ein weiterer Parkausweis ohne Rollstuhlpiktogramm , wie in Deutschland, für die Inanspruchnahme von Parkerleichterungen.
    Da nicht der Parkausweis für Mobilitätsvergünstigungen relevant ist, sondern einzig und allein die entsprechende Eintragung im Behindertenpass, müssen alle Vereine für ihre mobilitätseingeschränkten Mitglieder einen leichteren Zugang zur Eintragung im Behindertenpaß fordern.

    SOFORTMASSNAHME: Die vom EU Rat empfohlene Befristung muss unbedingt klar ersichtlich auf dem Parkausweis angebracht werden.

  • In der ÖAR gibt es Stimmen die für interne Verhandlungen plädieren und andere Stimmen, die meinen, dass die Gruppe von Menschen mit außergewöhnlich schweren Gehbehinderungen FÜNF Jahre auf eine Entspannung der Parkplatzsituation warten soll.
    Das lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Die selbständige Mobilität ist uns zu wichtig.
    Wenn alle gehende Menschen mit einer Behinderung einen Parkausweis mit dem Rollstuhlpiktogramm bekommen sollten, wie Herr Groß großspurig versprach, muss er erst mal die restriktive Verordnung des BMASK entschärfen. Gott sei Dank gibt es unter den gehenden Behinderten auch Funktionäre, die Verständnis für die Anliegen unserer Gruppe haben.
    Seit Ende 2012 versuchen wir mit einem konstruktiven und vernünftigen Lösungsvorschlag die Sache intern zu bereinigen. Der einzige Erfolg war, dass die Verordnung strenge Maßstäbe ansetzt wenn jemand die Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ im Behindertenpass beantragt.

  • die Lösung der Behindertenparplatzproblematik besteht darin, dass auf Behindertenparkplätzen nur jene Personen parken dürfen, die beim Ein- und Aussteigen behinderungsbedingt wirklich auf einen breiten Behindertenparkplatz angewiesen sind.
    Die Lösung der Behindertenparkplatzproblematik besteht darin, dass auf Behindertenparkplätzen nur jene Personen parken dürfen, die beim Ein- und Aussteigen behinderungsbedingt wirklich auf einen breiten Behindertenparkplatz angewiesen sind.
    Hätte man schon bei der Novellierung einen alternativen Parkausweis, nach dem Vorbild in Deutschland, eingeführt, müssten die schwerst Gehbehinderten die Benützungsmöglichkeit der Rollstuhlparkplätze nicht verteidigen.
    Herr Groß meinte mit seiner Äußerung definitiv die Selektion die wir schon einmal hatten.

  • ich danke mag. wolfgang glaser für seine ausgewogene darstellung. in jedem fall bleibt klar: wenn die parkberechtigung ausgeweitet wird, wird es für rollstuhlfahrer die zum einen und aussteigen mehr platz brauchen viel weniger parkraum zur verfügung stehen wird als bisher … und es waren bisher schon viel zu wenige rollstuhlgerechte parkplätze zur verfügung … ein riesen problem sind zudem die nicht retournierten parkausweise, die heute noch ungeniert verwendet werden von menschen ohne jeglicher beeinträchtigung … das ist eine bodenlose frechheit!

  • Sehr geehrter Herr Karl (ihren vollen Namen wollen Sie ja offensichtlich nicht bekannt geben)!

    Ich verwehre mich mit aller Vehemenz gegen ihre beleidigenden Unterstellungen und Interpretationen!

    Ich bin weder Theologe noch Linker noch knall ich mit irgendeiner Keule drauf. Ich habe lediglich die Frage gestellt, was Herr Groß mit der Aussage meinte, Selektion hatten wir schon mal! Wenn Herr Groß nicht darauf antwortet und erklärt was er damit meint, vielleicht können Sie ja hier Licht ins Dunkel bringen.

    In Wikipediia findet man beim Begriff Selektion folgenden Hinweis:
    „Der Begriff Selektion bezieht sich in der Zeit des Nationalsozialismus in erster Linie auf die Aussonderung von „nicht arbeitsverwendungsfähigen“ Deportierten, Zwangsarbeitern oder Häftlingen, die anschließend getötet wurden.“

    Mit Neid hat eine vernünftige Lösung der Behindertenparkplatzproblematik überhaupt nichts zu tun. Vielmehr ginge es darum, dass sich Menschen mit unterschiedlichen Formen der Behinderung solidarisieren und gemeinsam eine Lösung finden, die den unterschiedlichen Bedürfnissen entspricht und bei der niemand zu Schaden kommt.

    Der Artikel selbst ist keine Schande, sondern er schildert nur, was in dem Beitrag der Sendung „heute konkret“ passiert ist.

    Sie scheinen auch nicht begriffen zu haben, dass hier kein Rollstuhlfahrer auf irgend jemand hinhaut und schon garn nicht auf den leicht Gehbehinderten, sondern nur ein Problem aufzeigt, das einer konstrukiven Lösung bedarf im Sinne aller Menschen mit Behinderung.

  • @Karl, leider haben Sie recht mit Ihrer gesamtheitlichen Beleuchtung. Ich gehe sogar davon aus, dass das politischerseits sogar sehr gut gemeint war, dass sogar eine dreijährige Überprüfungsfrist angekündigt wurde, beweist es doch, dass man sich auch dessen bewusst war, es nicht abschätzen zu können, wie sich diese Lockerung der Ausweisvergabe tatsächlich entwickelt. Dass selbst unterschiedlichst beeinträchtigte Menschen jetzt ihre Verlustängste inkl. Neidbefindlichkeiten medial wirksam präsentieren, schadet weitaus mehr, als es zu nützen in der Lage ist. Von Ihren persönlichen Angriffen möchte ich mich aber distanzieren, aber prinzipiell sehe ich das so wie Sie!

  • Mag. Wolfgang Glaser erkennt im Wort Selektion eine Anlehnung an das Dritte Reich? Dachte immer, ein Magister hätte mehr Ahnung von der deutschen Sprache – aber gut, vielleicht ist er ja Theologe? Aber andererseits – wenn den Linken die Argumente ausgehen, knallen sie mit der Nazikeule drauf. Bekanntes Spiel.

    Anton Steiner, Paradenörgler, ist als Rollstuhlfahrer mehr behindert als andere behinderte Personen? Ein netter Genosse – beim Interview auf persönlicher Basis angriffslustig, emotional und nur darauf bedacht, DASS JA SEIN PARKPLATZ NICHT BELEGT IST!!!!!!! Das Zeichen am Boden zeigt ja IHN!!! Das ist ja wirklich ER, DER SITZT JA IM ROLLSTUHL!!!!

    Krebskranke sind es überhaupt nicht wert – weil die können ja wieder gesund werden, der Querschnittgelähmte nicht? Die grausliche Mentalität der Österreicher kommt hier zum Vorschein: Der pure Neid.

    Jeder halbwegs vernünftige Vorschlag – mehr Behindertenparkplätze weil mehr Ausweisbesitzer – wird gar nicht angehört. Warum? Weil man plötzlich – obwohl man immer Gleichberechtigung und Gleichbehandlung schreit – gleicher sein will.

    Eine Schande – der Artikel sowieso – wie hier vorgegangen wird. Kein Wunder, dass sich die Politiker über die Behindertenorganisationen kaputt lachen und permanent Verschlechterungen umsetzen. Kein Wunder – denn spätestens wenn der Rollstuhlfahrer auf den leicht Gehbehinderten hinhaut, merkt man nicht, dass man somit den Bonzen in die Karten spielt.

  • @Yasemin: Selbstverständlich erwarte ich nicht, dass alle Behinderten die gleiche Meinung haben.

    Was ich mir aber wünschen würde ist das die diversen Organisationen versuchen sich auf eine Linie zu einigen welche in der Öffentlichkeit vertreten wird. Aber es wird natürlich beim Wunsch bleiben!
    Kontroverse Diskussionen in diversen Zentren sollen und müssen geführt werden! Aber möglichst abseits der Öffentlichkeit.

    Es haben sicher auch nicht alle SPÖ-Abgeordenten immer die gleiche Meinung, Aber es wird vor Sitzungen ganz klar abgestimmt welche Linie öffentlich vertreten wird, weil es gar nicht anders geht.
    Wir sind 15 % der Bevölkerung und könnten wenn wir zusammenfinden sicher einiges verändern. Aber so lange wir uns erstmal gegenseitig im Kreuz liegen sehe ich schwarz!

    Über den Begriff „Experten in eigener Sache“ ärgere ich mich übrigens schon lange! Ein Experte braucht Qualifikationen. Sonst könnten wir gleich das Studium der Erziehungswissenschaften abschaffen, weil ja ohnehin jede Mutter „Expertin in eigener Sache“ ist.

  • @ Blindwurm: Es ist illusorisch zu meinen, alle Behinderten wären sich einig. Das ist eine unzumutbare Erwartungshaltung. Vor allem, weil diese Haltung auch impliziert, dass der andere gefälligst meine Meinung zu vertreten hat. Wer gesteht sich schon gern ein, dass er daneben liegt? Oder noch unsäglicher: Wir treffen uns in der Mitte, heute gern umschrieben mit Kompromiss. Bei Behinderten ist es usus, dass man allein durch die Behinderung als Ansprechperson für alles empfunden wird. Da stört es dann auch nicht, wenn alte blinde, die froh sind, wenn sie den PC einschalten können, beurteilen sollen, ob eine webseite barrierefrei ist.
    Wenn unpassende Interviewpartner geladen werden, darf man sich nicht über das unbefriedigende Outcome wundern. Mag sein, dass die Leute von einem auf alle schließen, das wird aber nichts daran ändern, dass es verschiedene Persönlichkeiten auch unter den Behinderten gibt, die nicht zusammenpassen.

  • Gratuliere an Faymann Spindelegger und Kollegen. Die Taktik ist ja wirklich sensationell aufgegangen!

    Nich tnur das die Behinderten sich jetzt gegenseitig befetzen nein, sie tun es auch noch vor laufender Kamera in aller Öffentlichkeit. Damit ist Energieverlust und Streit verbunden mit Schwächung der eigenen Stärke wenn es um Durchsetzung wichtiger Anliegen geht garantiert. Bravo so kann man weiter Geld sparen!
    *Sarkasmus aus*

    Herr Groß scheint verstanden zu haben was Sache ist. So lange wir uns von der Politik durch solche Aktionen gegeneinander aufspielen lassen und sie merkt das sie damit Erfolg hat wird sie das auch in Zukunft „öfter mal anwenden“
    Hätten alle in der Öffentlichkeit die Position von herrn Groß eingenommen und gemeinsam über das Problem nachgedacht hätte es dazu geführt das die Politik das Interesse an solchen Aktionen verliert.
    Das mögen Steiner und Kollegen bitte in Zukunft bedenken.
    Übrigens: Über die Parkplatzbreite kann man ja diskutieren, aber auch blinde werden unter Umständen schneller nicht alleine aussteigen können als es uns lieb ist. Im ersten Bezirk ist es schon fast soweit weil die wiener Linien mit lautlosen Elektrobussen herumfahren und die deshalb versuchte Schlichtung erfolglos blieb. Siehe dazu
    help.orf.at

  • „Dass sich in der Konfrontation um die Berechtigung für den Parkausweis für Menschen mit Behinderung hier zwei Rollstuhlfahrer gegenübersaßen, war ein etwas irritierender Anblick, denn eigentlich müssten ja alle Rollstuhlfahrer ein Interesse daran haben, dass es nicht zu einer inflationären Ausgabe von Behindertenparkplatzausweisen kommt.“ – Solche Situationen sind auch zwischen Behindertenorganisationen alltäglich, da Partikularinteressen wichtiger sind als das Gemeinwohl.

  • Welche Position vertritt hiezu eigentlich die ÖAR, unsere sog. offizielle „Behindertenvertretung“? Das würde mich interessieren. Habe es auch schade gefunden, dass in der Sendung nicht über Lösungsmöglichkeiten diskutiert wurde, sondern es in einem Streit ausuferte. Die in meinen Augen im Vordergrund gestandene Selbstdarstellung bringt vielleicht Neu-Mitglieder, dient aber der Sache nicht.