Zahnbehandlung mit Narkose

Wohl kaum jemand freut sich über eine zahnärztliche Behandlung. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen stellen sie jedoch ein fast unlösbares Problem dar.

Zahnärztin behandelt eine Frau
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Menschen mit Angststörungen oder Menschen mit Behinderung können nun immer öfter ihre Behandlungen in Narkose, im Beisein eines Anästhesisten, vornehmen lassen.

Das lange Warten auf einen geeigneten Termin in einer Klinik, in der die Kosten zur Gänze übernommen werden, lässt viele Patientinnen und Patienten auf niedergelassene Ärzte ausweichen. Da es, laut Stellungnahme der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK), keinen Vertrag zwischen Sozialversicherungsträgern und der Zahnärztekammer gibt, werden die Kosten jedoch nicht übernommen.

Von den rund 400 Euro, die eine Stunde in Narkose bei einem niedergelassenen Arzt kosten, werden für die erste Stunde lediglich 124,96 Euro und für jede weitere Stunde 59,52 Euro rückerstattet. So erhält eine Kindergartenpädagogin, die sich an die Volksanwaltschaft wandte, bei einem Gesamtbetrag von rund 1400 Euro nur 133 Euro von der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) rückerstattet.

Im Studio unterhielten sich die Vertreterin des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV), Dr. Susanne Drapalik, selbst behandelnde Zahnärztin, und Volksanwalt Dr. Günther Kräuter über die mangelnden Versorgungsmöglichkeiten. Für den Volksanwalt ist es nicht akzeptabel, dass eine bestimmte Gruppe mit schwerwiegenden Problemen bei akuten Fällen Wochen und Monate auf einen Termin warten müsse. Die Volksanwaltschaft werde sich daher auch an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger wenden.

Frau Dr. Drapalik gibt in diesem Zusammenhang bekannt, dass es ab April eine Kooperation mit der WGKK geben wird. In einem eigenen Kompetenzzentrum in Wien wird es in Zukunft für Patientinnen und Patienten, die auf eine Vollnarkose angewiesen sind, ein größeres Angebot geben.

Patientin mit Behinderung machte Odyssee durch

Dem Bruder und Sachwalter einer Frau mit Behinderung fiel eines Tages auf, dass die Wange seiner Schwester angeschwollen war. Er begab sich mit ihr in eine für Menschen mit Behinderung spezialisierte Zahnklinik im dreizehnten Wiener Gemeindebezirk, Hietzing. Hier wurden die Geschwister an das Wiener AKH verwiesen: Man sei für akute Fälle wie diesen nicht zuständig.

Im AKH selbst sah man die Zuständigkeit auch woanders – nämlich in der zuerst besuchten Zahnklinik. Man verschrieb der Patientin dennoch eine medikamentöse Behandlung. Nachdem diese keinen Erfolg gebracht hatte – die Frau hatte sogar schon Fieber – begaben sie sich erneut ins AKH. Hier wurde nun ein Operationstermin für eine Extraktion des betreffenden Zahnes organisiert.

Doch nur wenige Tage vor dem Eingriff wurde der Bruder telefonisch kontaktiert und der Termin mit der Begründung „es gebe wichtigere Operationen“ und man habe „keine Kapazitäten“ abgesagt.

Für Volksanwalt Kräuter ist die Situation höchst problematisch. Wenn die medizinische Versorgung aufgrund der Behinderung der Frau abgelehnt wurde, stelle das eine „eklatante Menschenrechtverletzung“ dar. Erst nach Einschaltung der Patientenanwaltschaft wurde fünf Monate nach den ersten Schmerzen ein Operationstermin festgelegt und eingehalten.

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