Auf der Flucht!

In den letzten Tagen sehr in der öffentliche Bewusstsein gerückt sind die tausenden Flüchtlinge, die aus Kriegsgebieten nach Europa kommen, um Schutz zu suchen.

Behinderte Flüchtlinge
Martin Juen

„Es sind auch überraschend viele behinderte Menschen darunter. Es ist kaum vorstellbar, aber manche schaffen es wirklich bis nach Europa“, schrieb ich am 4. September 2015 in meinem privaten Blog und zeigte ein paar Aufnahmen, die man auf Twitter und Facebook sehen konnte.

Auch Christiane Link berichtete am 6. September 2015 im ZEIT-Blog „Stufenlos“ von ihren Erlebnissen am Wiener Hauptbahnhof und hält fest: „Es ist kaum vorstellbar, was Menschen durchgemacht haben, die auf Prothesen oder im Rollstuhl oder mit anderen Behinderungen Tausende Kilometer hinter sich gebracht haben.“

Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht in Artikel 11 „Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen“ auf solche Situationen ein und schreibt:

Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

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