EU-Kommission legt Gesetzentwurf zum europäischen Barrierefreiheitsgesetz vor

Der Gesetzentwurf muss allerdings noch zur Prüfung und zur Annahme an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt werden.

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Wie erwartet, hat die EU-Kommission heute einen Gesetzentwurf zum europäischen Barrierefreiheitsgesetz vorgelegt. (in leichter Sprache / siehe auch Infos von ENIL)

Das Gesetz soll Standards setzen, was behinderte Menschen in der Europäischen Union von Produkten und Dienstleistungen erwarten können. Von dem Gesetz sollen folgende Bereiche erfasst werden:

  • Geldautomaten und Bankdienstleistungen
  • PCs
  • Telefon- und Fernsehgeräte
  • Telefonie und audiovisuelle Dienstleistungen
  • Transport
  • E-Books und E-Commerce

Der Entwurf der Direktive zielt darauf ab, den Binnenmarkt zu verbessern und es Unternehmen zu erleichtern, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen grenzübergreifend anzubieten. Diese Regelungen sollen auch die Ausschreibungsregularien der EU umfassen sowie die Bewilligungsbestimmungen von EU-Fördergeldern.

Der Gesetzentwurf muss allerdings noch zur Prüfung und zur Annahme an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt werden. Die EU-Kommission betonte die Wichtigkeit des Gesetzes, das den Zugang zu Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen innerhalb der EU sicherstellen soll.

Das European Disability Forum (EDF) macht sich seit Jahren für die Verabschiedung eines solchen Gesetzes stark. Seit 2012 wartete man bislang vergeblich auf die Vorlage eines Gesetzesentwurfs. Die Gesetzesinitiative soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für mehr als 80 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU verbessern.

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