Volksanwaltschaft zeigt massive Versäumnisse bei Betreuung von Flüchtlingen mit Behinderungen auf

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter verweist wiederholt auf die ungenügenden Vorkehrungen für Flüchtlinge mit Behinderungen. Die Volksanwaltschaft veröffentlichte kürzlich erschreckende Dokumentationen.

Günther Kräuter
Volksanwaltschaft

Schon bei einer Veranstaltung der Behindertenanwaltschaft Mitte Jänner 2016 rief Volksanwalt Kräuter die extrem schwierige Situation von Menschen mit Behinderungen auf der Flucht in Erinnerung.

„Die Expertinnen- und Expertenkommissionen der Volksanwaltschaft haben Personen teils medizinisch/pflegerisch dramatisch unterversorgt vorgefunden. So hat beispielsweise ein Dialysepatient im Rollstuhl im Freien nächtigen müssen, ein völlig auf sich gestellter blinder Asylwerber war auf Gedeih und Verderb auf die Hilfe seiner Landsleute im Zelt angewiesen und ein Jugendlicher, dem nach einem Bombenangriff beide Oberschenkel amputiert worden waren, musste trotz unzureichender sanitärer Bedingungen länger als alle anderen auf die Überstellung in eine Grundversorgungseinrichtung warten. Der Besuch des Deutschkurses im Lager blieb ihm und anderen mangels barrierefreien Zugangs versagt“, ist seiner Aufzählung der Mängel in der Versorgung von Flüchtlingen mit Behinderungen zu entnehmen.

Darstellungen des Innenministeriums eindrucksvoll widerlegt

Volksanwalt Kräuter und die Prüfkommissionen der Volksanwaltschaft bestätigen damit nachdrücklich die von vielen Seiten geäußerte – und vom Innenministerium bestrittene – Kritik nach völlig unzureichenden Vorkehrungen Österreichs bei der Betreuung von Flüchtlingen mit Behinderungen.

Die Dokumentationen stehen im krassen Widerspruch zu den Ausführungen des Innenministeriums, welches von erfolgreichen Maßnahmen für Flüchtlingen mit Behinderungen spricht.

Versagen in Aufnahmestelle Traiskirchen

Die Prüfkommissionen der Volksanwaltschaft mussten auch in der Aufnahmestelle Traiskirchen erschreckende Zustände dokumentieren.

Die Volksanwaltschaft hält dazu fest: „Behinderte und schwer kranke bzw. verletzte Asylwerbende mussten ebenso in den Zeltlagern schlafen, der Besuch von Deutschkursen oder der Schule im Hauptgebäude der Betreuungsstelle Ost waren mangels Barrierefreiheit nicht möglich. Dem erhöhten Betreuungsbedarf behinderter Menschen konnte nicht ausreichend Rechnung getragen werden.“

Die Kommissionen fanden noch mehr und führten daher weiters aus: „Ein großes Problem stellte auch das Haus 4 dar, welches behinderten Menschen gewidmet ist. Sanitäranlagen – vor allem Duschen – sind nicht breit genug, um Rollstühlen samt Betreuungspersonen ausreichende Bewegungsfreiheit zu gewährleisten. Unmittelbar wahrnehmbar in diesem Gebäude war auch ein starker Uringeruch, obwohl der Boden frisch gereinigt war. Nach Einschätzung der Kommission war dies vermutlich darauf zurückzuführen, dass Leib- und Bettwäsche nicht oft genug gewaschen oder gewechselt wurden. Waschmaschinen, um selbst Wäsche zu waschen, standen nicht zur Verfügung. Auch der morgendliche Blick in die Zimmer durch ORS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, um festzustellen, ob es den Untergebrachten im Haus 4 gut geht, waren weder aus menschlichen noch aus professionellen Gesichtspunkten ausreichend.“

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