Auf dem Weg zum Österreichischen Behindertengleichstellungsgesetz

Der intensive und schwierige Verhandlungsreigen mit allen betroffenen Interessengruppen um die so teuflischen Details eines schlagkräftigen Behindertengleichstellungsgesetzes hat begonnen.

Gesetzestext
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Im Jänner 2004 versandte das Sozialministerium seinen Entwurf für ein Behindertengleichstellungs- und ein Schlichtungsstellengesetz sowie den Novellierungsvorschlag zum Behinderteneinstellungsgesetz in Vorbegutachtung; die Vorbegutachtungsfrist endete am 19. März. Die Beteiligung an diesem Vorbegutachtungsverfahren war rege; neben den Stellungnahmen der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen langten auch zahlreiche Stellungnahmen von Ministerien, Landesregierungen und den Sozialpartnern ein.

Vor dem eigentlichen offiziellen Begutachtungsverfahren soll nun in intensiven Verhandlungen mit allen betroffenen Interessengruppen – Menschen mit Behinderungen, Bundesministerien, Bundesländer, Sozialpartner – versucht werden, für alle vertretbare Lösungsvarianten zu finden, die als Grundlage für einen – dementsprechend geänderten – Begutachtungsentwurf des Sozialministeriums dienen können.

Der Verhandlungsreigen wurde am 5. Mai 2004 durch eine Sitzung des Sozialministeriums mit VertreterInnen der Bundesländer und der Menschen mit Behinderungen eröffnet, bei der deutlich wurde, dass aus Sicht der Länder die Frage der Gesetzgebungskompetenz in Sachen Behindertengleichstellung vor dem Hintergrund der geltenden Verfassungslage der wesentlichste Knackpunkt ist.

Die LändervertreterInnen betonten geschlossen, dass es außer Diskussion stehe, dass materielle Maßnahmen der Behindertengleichstellung notwendig und zu begrüßen seien und brachten als Variante zur Erzielung österreichweit einheitlicher Gleichstellungsstandards in den verschiedenen Sachgebieten, wie z. B. Bauen, Verkehr oder Schule, die Möglichkeit, Staatsverträge zwischen Bund und Ländern nach Artikel 15a der Bundesverfassung schließen zu können, ins Spiel.

Seitens des Sozialministeriums wurde betont, dass das Ziel sein müsse, für den Bereich der Behindertengleichstellung österreichweit einheitlich gültige Definitionen für Barrierefreiheit, Behinderung, Diskriminierung und Belästigung zu erreichen; es dürfe nicht, wie in anderen Rechtsbereichen, österreichweit zehn unterschiedliche Maßstäbe geben. Diesem Standpunkt schlossen sich die Behindertenvertretungen (ÖAR und Forum Gleichstellung) an.

Die VertreterInnen der Menschen mit Behinderungen hielten auch fest, dass der Diskriminierungsschutzansatz durchaus ein gangbarer Weg sei, um einen Umdenkprozess in der Gesellschaft hinsichtlich der Akzeptanz für Maßnahmen der Behindertengleichstellung zu bewirken; es müsse aber daneben auch österreichweit einheitliche Gleichstellungsstandards geben, wie z. B. einheitliche Standards des barrierefreien Bauens, des barrierefreien öffentlichen Verkehrs und einen österreichweit einheitlichen Zugang zur inklusiven Bildung für Menschen mit Behinderungen.

Diese erste Verhandlungsrunde mit den VertreterInnen der Bundesländer soll nun durch jeweils eigene Verhandlungsgespräche mit den Sozialpartnern und den übrigen Bundesministerien innerhalb eines straffen Zeitraumes ergänzt werden. Zu allen diesen Sitzungen sind auch die VertreterInnen der Menschen mit Behinderungen – ÖAR und Forum Gleichstellung – eingeladen.

Dazu Martin Ladstätter (BIZEPS): „Es wartet ein harter und wahrscheinlich zäher Verhandlungsmarathon auf uns, in dem wir versuchen müssen, all die Urängste, die mit dem Projekt Behindertengleichstellung assoziiert werden, bei den verschiedenen Interessensgruppen zu beseitigen; es muss deutlich werden, dass Barrierefreiheit nicht mit wirtschaftlichem Ruin für Unternehmer und Gebietskörperschaften gleichgesetzt werden kann, sondern dass mit präzisen Standards, Verhältnismäßigkeitsklauseln und angemessenen Übergangsfristen eine für alle Beteiligten vertretbare Lösung erzielt werden kann, wie etwa die über zehnjährigen Erfahrungen mit dem amerikanischen Antidiskriminierungsgesetz eindrucksvoll beweisen. Es muss auch klar sein, dass keine Klagsflut das Ziel ist, sondern ein Umdenken, so dass die Beachtung der Gleichstellungsstandards selbstverständlich wird und es vielmehr als unschicklich gilt, gegen das Behindertengleichstellungsgesetz zu verstoßen.“

Für einen durchaus heißen Frühsommer ist damit wohl gesorgt.

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