Gewinn im „Kartenspiel“

Bankomatkarte, Kreditkarte, Personalausweis, ÖBB-Vorteils-Card, ein ganzer Packen Kundenkarten - alle sehen sie für meine Finger der e-Card zum Verwechseln ähnlich.

eCard: mit SV in Braille und individueller Prägung
BIZEPS

Nun habe ich mir natürlich längst angewöhnt, etwas Ordnung in das Kartenspiel zu bringen – denn schließlich will ich nicht jedem ungewollt meine Kreditkarte in die Hand drücken – aber manchmal ziehe ich doch noch den falschen Joker.

Die Problematik blinder und stark sehbehinderter Menschen in diesem ungewollten Kartenspiel ist längst bekannt. Es ist daher beschlossene Sache, dass auch in Österreich – so wie in den Nachbarländern Deutschland und Italien – die e-Card ab 2010 eine tastbare Kennzeichnung erhalten soll. Schluss also mit Rätselraten.

Aber was ist bis dahin und reicht das wirklich?

Peinliche Verwechslung

Als mein Mann Hannes, selbst stark sehbehindert, und ich einmal gemeinsam beim Arzt waren, bekam ich beide e-Cards – die meines Mannes und meine eigene – gemeinsam zurück. Ich fragte noch nach, welche die meine sei, aber irgendwie haben wir sie dann doch verwechselt.

Kein Problem, wenn man im gemeinsamen Haushalt wohnt – sollte man meinen. Aber bei meinem nächsten Arztbesuch war ich alleine und hatte peinlicherweise prompt die falsche e-Card dabei.

Individuelle Kennzeichnung

Für mich steht daher fest, dass die e-Card nicht nur als e-Card, sondern auch als meine eigene e-Card erkennbar sein muss. Auf einer Kundenkarte irgendeines Unternehmens könnte man ja noch selbst eine individuelle Kennzeichnung anbringen, aber bei einer e-Card kann dies rasch zur Entwertung der Karte führen; schließlich handelt es sich um ein Dokument, und zwar um eines, auf das ich nicht verzichten kann.

Ein gemeinsames Ziel

Ich ging daher davon aus, dass der Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der für die Produktion der e-Card rechtlich verantwortlich ist, genauso viel Interesse an einem reibungslosen Handling der Karte hat, wie ich selbst. Was lag also näher, als den Dialog zu suchen, um im Rahmen einer Schlichtung zu prüfen, ob und in welcher Art eine individuelle Kennzeichnung von e-Cards bei Bedarf umgesetzt werden kann.

Im Dialog findet, so meine Überzeugung, nicht nur ein Wissenszuwachs auf beiden Seiten statt, sondern, auf Basis des gemeinsamen neuen Wissensstandes, lassen sich auch leichter Lösungen erarbeiten.

Folgendes wurde vereinbat:

Blinde und sehbehinderte e-Card-Inhaber und -inhaberinnen erhalten das Recht, die Karte durch individuelle Einkerbung auf der dem Chip gegenüberliegenden Kartenkante (rechts) für sich und ihre Angehörigen bzw. Lebenspartner und Lebenspartnerinnen individuell unterscheidbar zu machen.

Für bereits ausgegebene Karten besteht dieses Recht ab sofort, dieses Recht bezieht sich auch auf die ab 2010 auszugebenden Kartengenerationen.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird die Krankenversicherungsträger ersuchen, in deren Bezirksstellen Informationen über die Kennzeichnung durch Einkerbung aufzulegen und die Versicherten bei der Anbringung von Einkerbungen zu unterstützen.

Die einschlägigen Rechtsvorschriften (Musterkrankenordnung) werden in diesem Sinn geändert werden. Auf der Website mit den Informationen über die E-Card wird an gut sichtbarer Stelle ebenfalls ein Hinweis auf die Möglichkeiten der Einkerbung der Karten aufgenommen werden.

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