Nicht Fürsorge, sondern Menschenrechte!

Teil 3 - Die UN-Staatenprüfung: Wie setzt Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention um?

Staatenprüfung : Österreich
BIZEPS

Menschen mit Behinderungen werden in Österreich noch immer primär über ihre Behinderungen und die dadurch entstandenen Defizite definiert. Der Schritt weg vom Fürsorgegedanken hin zur menschenrechtlichen Sichtweise ist in unserem Land noch immer nicht Realität.

Am 2. und 3. September 2013 wird Österreichs Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von den Vereinten Nationen geprüft. Der notwendige, im Sinne der UN-BRK zu vollziehende Paradigmenwechsel ist ein prioritäres Thema der Prüfliste.

In Österreich gibt es keine einheitliche Definition von Behinderung. Gleiche Zielsetzungen werden bundesländerweise unterschiedlich definiert, wie das Beispiel der Gleichstellungsgesetze oder der Unterstützungsleistungen zeigt. Die diesbezüglichen Bundes- und Landesgesetze verwenden unterschiedliche Begriffe, die zum Teil nicht der Konvention entsprechen.

Die meisten Definitionen sind stark vom medizinischen Gedanken geprägt, wonach Behinderung noch oft mit „Krankheit“ gleichgesetzt wird. Dagegen wird die soziale, gesellschaftliche Dimension von Behinderung, also die Wechselwirkung zwischen Individuum und Gesellschaft, die zu sozialen und anderen Barrieren führt, in den meisten Gesetzen zu wenig berücksichtigt, wie etwa im Familienlastenausgleichsgesetz, im Bundespflegegeldgesetz, im Bundesbehindertengesetz und in der Richtsatzverordnung, um nur einige Beispiele zu nennen.

Auf politischer Ebene wird deutlich, dass der weitere Paradigmenwechsel weg vom Fürsorgegedanken hin zum Menschenrechtsansatz ganz am Anfang steht. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden primär im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz behandelt. Behinderung ist jedoch eine Querschnittsmaterie, die alle Verantwortlichen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene betrifft!

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