Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht bei den ÖBB

Die ÖBB beschäftigt zuwenig behinderte Mitarbeiter - sagt die Eisenbahner-Gewerkschaft.

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Dienstgeber, die in Österreich mindestens 25 Dienstnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, pro 25 Dienstnehmer eine Person zu beschäftigen, die dem Personenkreis der „begünstigten Behinderten“ angehört.

„Die Österreichischen Bundesbahnen zahlten für die Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht im Jahr 2002 eine Ausgleichstaxe in der Höhe von cirka € 1,6 Millionen.“ kann man einer aktuellen Aussendung der Eisenbahner-Gewerkschaft entnehmen.

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0 Kommentare

  • Bevor wir es nicht schaffen, diese unseelige „Loskauftaxe“ entweder drastisch zu erhöhen oder ein Recht auf Einstellung zu erwirken, wird sich nicht wirklich was zum Besseren wenden. Wäre doch eine aktuelle Forderung zum Jahr der Besonderen Menschen.