Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht bei den ÖBB

Die ÖBB beschäftigt zuwenig behinderte Mitarbeiter - sagt die Eisenbahner-Gewerkschaft.

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Dienstgeber, die in Österreich mindestens 25 Dienstnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, pro 25 Dienstnehmer eine Person zu beschäftigen, die dem Personenkreis der „begünstigten Behinderten“ angehört.

„Die Österreichischen Bundesbahnen zahlten für die Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht im Jahr 2002 eine Ausgleichstaxe in der Höhe von cirka € 1,6 Millionen.“ kann man einer aktuellen Aussendung der Eisenbahner-Gewerkschaft entnehmen.

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