Das am 1. April 2002 in Kraft getretene Gesetz läßt aktive Sterbehilfe in den Niederlanden unter bestimmten Bedingungen zu.
In den letzten Jahren war Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen geduldet worden. In mindestens 1.000 Fällen jährlich, so die Zahlen einer von der Regierung veranlaßten Untersuchung, wurde Sterbehilfe in den Niederlanden ohne ausdrückliche Zustimmung der PatientInnen geleistet.
Die Staatsanwaltschaft wird nur bei Zweifeln an der ärztlichen Entscheidung angerufen. Sollte sich dabei herausstellen, daß ÄrztInnen gegen die Regeln verstoßen haben, drohen ihnen bis zu zwölf Jahren Haft.