Das höchste Gericht der Niederlande erklärte die aktive Sterbehilfe bei einer schwer an Demenz erkrankten Frau für zulässig, da eine Patientenverfügung vorlag.
Ein aktueller Fall in den Niederlanden weitet die aktive Sterbehilfe dort weiter aus. Wie DER SPIEGEL berichtet, hatte 2016 eine Ärztin bei einer schwer an Demenz erkrankten Frau aktive Sterbehilfe durch eine Spritze geleistet.
Die Frau hatte in einer Patientenverfügung erklärt, im Fall unerträglichen Leidens durch die Demenz sterben zu wollen. Sie sei aber zum Zeitpunkt der Sterbehilfe nicht mehr ansprechbar gewesen. Der Staatsanwalt bezweifelte zudem den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe.
Bereits 2019 wurde die Ärztin vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der Freispruch wurde am 21. April 2020 durch das höchste Gericht der Niederlande, dem sogenannten Hohen Rat bestätigt.
Der Fall sorgt für Aufsehen in der Diskussion rund um die Sterbehilfe. Auch in anderen Medien wie der Süddeutschen Zeitung, der katholischen Presseagentur Österreich oder der Vatican News wurde darüber berichtet.
Günther
24.04.2020, 14:20
Passt doch. Wie bestellt so geliefert, was eigentlich ein seltenes Glück ist.
Die Patientin dürfte auch vor der Demenzerkrankung nicht die hellste Kerze auf der Torte gewesen sein. Nicht nur, dass sie kurz nach einer schwerwiegenden Diagnose eine Patientenverfügung errichtete, sie ließ auch keinen Handlungsspielraum zu, sodass eine Abweichung von der Verfügung eine Nichtbeachtung gewesen wäre.