Hüppe: "Dies belegt die abschüssige Bahn"
In den Niederlanden bleibt die ärztliche Tötung jetzt Neugeborener straffrei, wenn sie gemeldet wird und so genannte Sorgfaltskriterien eingehalten werden.
Hubert Hüppe, Beauftragter der deutschen Unionsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen erklärte: „Damit gehen unsere westlichen Nachbarn beim ärztlichen Töten wieder einen Schritt weiter. Dies belegt die abschüssige Bahn von der Tötung auf Verlangen bei schwerer Krankheit, über die Tötung bei beginnender Demenz zur Tötung ohne jegliches Verlangen.“