Niederösterreich: Einschränkung des Diskriminierungsschutzes soll fallen

Antidiskriminierungsgesetz könnte außerhalb der Arbeitswelt künftig bei allen Diskriminierungsgründen wirksam werden.

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
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Mit dem Entwurf für die Novelle des niederösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes (NÖ ADG) könnte in Niederösterreich als letztem Bundesland die Einschränkung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt fallen.

Der Klagsverband begrüßt diese Entwicklung in einer aktuellen Stellungnahme.

Die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes in Niederösterreich sei längst fällig gewesen, erklärt Klagsverbands-Generalsekretär Volker Frey. Bisher war in Niederösterreich Diskriminierung bei Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, nur verboten, wenn diese in Zusammenhang mit der ethnischen Herkunft oder dem Geschlecht der diskriminierten Person stand.

In allen anderen Bundesländern ist Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt auch jetzt schon verboten, wenn sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, Alter oder eine Behinderung der Grund für die Ungleichbehandlung ist.

Diskriminierungsverbot bei Behinderung

Auch Menschen mit Behinderungen wären nun vor Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt geschützt, zeigt sich Volker Frey erfreut.

Barrieren bei Ämtern oder geförderter Wohnraum, der für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich ist, würden dann unter das Diskriminierungsverbot fallen. Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wären somit erfüllt, so Frey.

NÖ Bauordnung muss an UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden

Problematisch im vorliegenden Entwurf ist für Frey ein Paragraf (§ 3 Abs. 3), der besagt, es müsse geprüft werden, ob einschlägige, auf einen Fall anwendbare Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit vorliegen.

Besonders die niederösterreichische Bauordnung aus dem Jahr 2014 widerspreche in vielen Punkten der UN-Behindertenrechtskonvention, so Frey.

Das könnte dazu führen, dass die Barrierefreiheit bei Bauten nicht umfassend gewährleistet sein muss. Die niederösterreichische Bauordnung sollte deshalb dringend an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden.

1.000 Euro Schadenersatz für alle Würdeverletzungen

Bei der Höhe des Schadenersatzes fordert der Klagsverband eine Mindestsumme von 1.000 Euro für die Beeinträchtigung der persönlichen Würde bei allen Formen von Diskriminierung.

Der Entwurf zum niederösterreichischen Antidiskriminierungsgesetz sieht diesen Mindestschadenersatz derzeit allerdings nur für Belästigung oder sexuelle Belästigung vor.

Stellungnahmen zur Novelle des niederösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes können noch bis 24. November 2016 abgegeben werden.

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