"Lehnen Sie dieses Schandgesetz ab!" forderte der Obmann des Dachverbandes der NÖ Elterninitiative für die soziale, schulische Integration behinderter Kinder, Kurt Riegler, die Abgeordenten des Niederösterreichischen Landtages vergeblich auf.

Im Herbst hat der Nationalrat beschlossen, den gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder in der Hauptschule und AHS-Unterstufe fortzuführen. In der Volksschule hat sich die Integration seit Jahren bestens bewährt.
Nun müssen aber die Länder „Ausführungsgesetze“ beschließen. Und hierbei fällt Niederösterreich sehr negativ aus der Reihe. Die Eltern kritisieren das niederösterreichische Gesetz als menschenunwürdig, weil z. B. auf Druck der LehrerInnengewerkschaft die Aufnahme behinderter Kinder teilweise von einer Abstimmung (!) im Schulforum abhängig gemacht wird.
„Können Sie sich vorstellen, daß die übrigen Eltern abstimmen, ob Ihr (nichtbehindertes) Kind die Schule besuchen darf?“ fragen die Eltern zu Recht erbost. Das am 24. April 1997 beschlossene Ausführungsgesetz dürfte höchstwahrscheinlich rechtswidrig sein und wird von der Elterninitiative bekämpft werden, denn „Niederösterreichische Schulkinder dürfen nicht schlechter dran sein, als jene in Wien, OÖ, Burgenland usw.“.