LH Pröll: Beratungs- und Investitionskosten werden gefördert
Wichtige Unterstützung zur Chancengleichheit in Niederösterreich: Das Land Niederösterreich startet eine Beratungsförderung und erweitert die Förderung für Investitionen zum Thema Barrierefreiheit.
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben stehen viele Betriebe, insbesondere im Tourismus, vor der Herausforderung, umfangreiche Investitionen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit zu tätigen und entsprechende Adaptierungsmaßnahmen durchzuführen. Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll: „Wir möchten unsere heimischen Unternehmen dabei unterstützen, rasch die erforderlichen Maßnahmen zu setzen und bieten dazu ein maßgeschneidertes Förderpaket“.
Konkret gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Unternehmen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Derartige Maßnahmen sind beispielsweise die Errichtung einer Rampe, der Einbau eines (Treppen-)Liftes, die Errichtung von Behindertenparkplätzen oder die Errichtung von Leitsystemen für blinde oder schwer sehbehinderte Personen.
Antragsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen, die ein Projekt am Standort Niederösterreich durchführen. „Die im Zuge der Unterstützung der Barrierefreiheit getätigten investiven Maßnahmen tragen darüber hinaus zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Niederösterreich bei“, so Landeshauptmann Dr. Pröll und Wirtschafts-Landesrätin Dr. Petra Bohuslav.
Förderbar sind dem Projekt direkt zurechenbare Erstinvestitionen sowie Beratungskosten. Für Projekte mit förderbaren Investitionskosten von 50.000 Euro bis maximal 100.000 Euro wird ein Zuschuss bis zu 20 Prozent vergeben. Die Investitionsförderung für Barrierefreiheit stellt eine Ergänzung der bestehenden Förderung des Bundes dar, der Investitionen bis zu 50.000 Euro unterstützt.
Die Förderung von Beratungskosten beträgt maximal 20 Stunden und maximal 75 Prozent für einen Stundensatz bis zu 90 Euro.