Niederösterreichischer Landtag beschließt Minimalnovelle zum NÖ Antidiskriminierungsgesetz

Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zukünftig verboten, Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, des Alters und der Religion bleiben aber vorläufig erlaubt.

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
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Der NÖ Landtag hat am 13. Dezember den Entwurf einer Novelle zum NÖ Antidiskriminierungsgesetz (ADG) ohne Änderungen beschlossen. Der Beschluss kann hier heruntergeladen werden. Gleichzeitig wurde eine Resolution beschlossen, die eine Neufassung des NÖ ADG vorsieht. Auch diese kann heruntergeladen werden. Darin fordert der Landtag die Landesregierung auf, einen ADG-Entwurf vorzulegen, der ein einheitliches Diskriminierungsverbot für alle Gründe vorsieht!

Es bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung dieser Aufforderung bald folgt.

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