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Licht für die Welt fordert Menschenrechte und Inklusion als oberste Maximen der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs

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Licht für die Welt

Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft ist eine große Chance, die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) und der 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, in allen Themenbereichen der EU-Ratspräsidentschaft inklusiv und menschenrechtsbasiert zu handeln. Barrierefreiheit, Partizipation, Gendergerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und Inklusion müssen als Maßstab in allen Entscheidungsprozessen einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe und Migrationspolitik angewandt werden“, so Johanna Mang von Licht für die Welt.

Weichen für internationale Zusammenarbeit

Licht für die Welt appelliert an die Bundesregierung ihre Verantwortung für Europa und die Welt umsichtig wahrzunehmen. In kommenden Halbjahr stehen wesentliche Themen auf der EU-Agenda: die Neugestaltung der EU-Beziehungen mit den Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten (AKP), die Umsetzung der und Berichterstattung zur 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung und die Gestaltung des nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmens.

Bei den Aufgaben der Ratspräsidentschaft, die vor allem Organisation, Vermittlung und Moderation beinhalten, kann Österreich entscheidend dazu beitragen, sämtliche Prozesse inklusiv zu gestalten. Zudem sollte Österreich eine Vorreiterrolle einnehmen und die eigenen Beiträge in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der Agenda 2030 und der Entwicklungsfinanzierung erhöhen.

Inklusion von Menschen mit Behinderungen im kommenden EU-Finanzrahmen

Das nächste EU-Budget (2021-2027) fällt in eine entscheidende Phase für die Agenda 2030. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten sind daher gefordert, in die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) zu intensivieren. Licht für die Welt erwartet von der österreichischen Ratspräsidentschaft für die Übereinstimmung des mehrjährigen Finanzrahmens mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu sorgen.

80 Prozent der Menschen mit Behinderungen leben in unterprivilegierten Ländern. Die Finanzierungsinstrumente und Programme im Bereich des auswärtigen Handelns müssen daher aktiv und gleichberechtigt Frauen, Männern und Kindern mit Behinderungen zugutekommen.

EU-AKP-Beziehungen, Afrika und Migrationspolitik

In den kommenden Monaten werden die Beziehungen der EU mit den AKP-Staaten nach 2020 verhandelt. Licht für die Welt ersucht die österreichische Vorsitzführung in diesem Prozess die UN-Behindertenrechtskonvention und die 2030 Agenda als Entscheidungsbasis zu verwenden.

Denn die zukünftige Partnerschaft – Handel, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit, Sicherheit usw. – zwischen diesen Regionen, muss zuallererst Mensch und Planet dienen.

In der Gestaltung der europäischen Migrationspolitik, besonders bei der sogenannten „Hilfe vor Ort“, müssen die Menschenrechte und der Schutz von besonders benachteiligten Menschen die Richtschnur für alle Entscheidungen sein. Dem Appell von EU-Parlamentspräsident Antonio Tajani einen starken Schwerpunkt auf unseren Nachbarkontinent Afrika zu legen, schließt sich Licht für die Welt vollinhaltlich an.

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