Nix Genaues weiß man nicht – das neue Barrierefreiheitsgesetz

Kaum eingeführt, sorgt das Barrierefreiheitsgesetz bereits für kontroverse Diskussionen - auch, weil viele unklare oder falsche Informationen im Umlauf sind. Ein Kommentar.

Symbolbild Fragezeichen
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Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich in Kraft. Doch die Kritik ließ nicht lange auf sich warten.

So hielt beispielsweise Victoria Häusler (Freiheitliche Wirtschaft) am 28. Juli 2025 in einer Aussendung fest:

Es ist absurd: Jetzt soll jede geschäftliche E-Mail-Signatur gesetzlich normgerecht gestaltet werden – mit Arial-Schrift, Alt-Text für Logos und technisch lesbarer Formatierung.

Das bedeutet im Klartext: Jede versendete E-Mail wird potenziell zum Auditfall. Wer das übersieht, riskiert rechtliche Konsequenzen – ganz ohne böse Absicht.

Daraufhin schrieb ich Victoria Häusler: „Uns ist nicht klar, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen. Können Sie uns das evtl. in 2–3 Sätzen erklären?“

Bei zusätzlicher telefonischer Nachfrage von mir konnte jedoch von ihr keine konkrete gesetzliche Bestimmung genannt werden, die diese Pflicht festschreibt. Es wurde zwar eine Übersendung angekündigt, doch es kam am 4. August 2025 nur folgender Text zur Erläuterung:

Ich habe von der Rechtsabteilung lediglich die Antwort bekommen, dass nach BaFG die Signatur wie ersichtlich umgestellt werden muss. In welchen § dies zu finden ist, hat man mir auch nicht gesagt.

Victoria Häusler ergänzte in einer E-Mail an BIZEPS:

Barrierefreiheit ist wichtig – aber sie darf nicht zur Bürokratiefalle für kleine Betriebe werden. Wenn selbst Signaturen zur Vorschriftsfalle werden und Sanktionen drohen, geht das am Ziel vorbei.

„Die Wirtschaft braucht Luft zum Atmen, keine Paragrafenflut“

Das Aufzeigen dieses Schriftverkehrs dient nicht dem Ziel, eine Person bloßzustellen.

Es soll vielmehr zeigen, aufgrund welcher Mythen hier angebliche Schreckgespenster produziert werden, die man wortreich – „Die Wirtschaft braucht Luft zum Atmen, keine Paragrafenflut“ – bekämpfen muss.

Vorurteile statt Fakten

Kritiker:innen – wie Victoria Häusler von der Freiheitlichen Wirtschaft – sehen darin keine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderungen, sondern eine potenzielle bürokratische Belastung, besonders für Unternehmen.

Statt Detailwissen haben diese Kritiker:innen vor allem ein Mitteilungsbedürfnis – besonders was ihre Vorurteile angeht.

Barrierefreiheit ja – aber bitte auf Basis klarer Rechtsgrundlagen und mit praxisgerechter Umsetzung.

Tipp: Fundierte Information statt „Hörensagen“

Tatsächlich scheinen weniger die Regelungen des Barrierefreiheitsgesetz selbst das Problem zu sein, sondern vielmehr Unwissenheit und Mythen, die sich darum ranken.

Wer sich fundiert informieren möchte, ist auf der Fachkonferenz des Österreichischen Behindertenrats am 25. September 2025 genau richtig.

ÖBR Fachkonferenz am 25. September 2025 mit dem Titel: Barrierefreiheitsgesetz. Neue Vorschriften, neue Lösungen? Umsetzung des European Accessibility Act in Österreich.
Österreichischer Behindertenrat
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